Keine Konzentration der Forschungsagenden

Die immer wieder geforderte Konzentration der Wissenschafts- und Forschungsagenden in einem Ressort kommt auch unter der neuen Regierung nicht.

Wie aus der am Dienstag im Verfassungsausschuss vorgelegten Novelle zum Bundesministeriengesetz hervorgeht, ist das Thema Wissenschaft, Forschung und Technologie auf drei Ressorts aufgeteilt; bisher waren es zwei.

Bisher waren das „Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft“ (BMWFW) und das „Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie“ (BMVIT) für die verschiedenen Bereiche von der Grundlagen- bis zur Unternehmensforschung zuständig.

Künftig ist das neue „Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung“ neben den Schulen und der „Koordination im Bereich der Elementarpädagogik“ (die Kompetenz für die Kindergarten-Agenden selbst liegt bei den Ländern, Anm.) für die wissenschaftliche Forschung und Lehre zuständig, also u.a. für Unis, Fachhochschulen, Akademie der Wissenschaften und Wissenschaftsfonds FWF.

Unverändert bleibt die Zuständigkeit des BMVIT für wirtschaftlich-technische Forschung. Dazu zählen u.a. die Weltraumangelegenheiten sowie die Forschungsförderungsgesellschaft FFG und die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (aws). FFG und aws ressortieren aber auch zum neuen „Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“. Bisher war die Zuständigkeit für die beiden Einrichtungen mit dem BMWFW geteilt.

Mit dem „Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung“ behält die Wissenschaft gewissermaßen ihr Türschild. Bei der Integration des bis dahin eigenständigen Wissenschaftsministeriums in das Wirtschaftsressort 2013 war es zu massiven Protesten gekommen und der Ministeriumsname damals ein Versuch zur Beschwichtigung.

science.ORF.at/APA

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