DNA-Proben überführen Wilderer
Im Magazin „Current Biology“ schildern Forscher um die südafrikanische Veterinärgenetikerin Cindy Harper neun Fälle, bei denen DNA-Beweise dazu beigetragen haben, Wilderern lange Haftstrafen zu bescheren.
Insgesamt seien DNA-Proben bislang in rund 120 Fällen vor Gericht als Beweise genutzt worden. In einem Fall konnten zwei Hörner je einem getöteten Nashorn aus Südafrika zugeordnet werden. Ein Wilderer aus Mosambik wurde dem Bericht zufolge zu 29 Jahren Haft verurteilt.
Immer mehr Festnahmen
Die Forscher erklären, dass sich DNA aus jeglicher Gewebeprobe, selbst aus gemahlenem Horn, anhand von bestimmten Merkmalen mit einem individuellen Tier in Verbindung bringen lasse. In einer Datenbank namens Rhodis sind demnach mehr als 20.000 DNA-Proben gespeichert, mehr als die Hälfte kommen von lebenden oder getöteten Nashörnern, die übrigen zum Beispiel von beschlagnahmten Hörnern.
Die Zahl der von Wilderern erlegten Nashörner in Südafrika ist seit 2007 explodiert. Damals wurden nur 13 Tiere getötet. 2015 waren es dann 1.175, ein Jahr später immerhin noch 1.054. Die meisten werden in dem bei Touristen beliebten Krüger-Nationalpark illegal getötet. Die Zahl der Festnahmen in Südafrika im Zusammenhang mit der Wilderei stieg von 317 im Jahr 2015 auf 680 im darauffolgenden Jahr.
Handel unter strengen Auflagen erlaubt
Wilderer verkaufen die Hörner der getöteten Tiere für teures Geld, vor allem nach Asien. Dort werden sie als Ornamente oder als Zutaten traditioneller Medizin geschätzt. In Afrika gibt Schätzungen zufolge noch 20.000 bis 25.000 wildlebende Breitmaulnashörner (Ceratotherium simum) und Spitzmaulnashörner (Diceros bicornis). Letztere sind von der Naturschutzunion IUCN als vom Aussterben bedroht eingestuft. Die allermeisten Nashörner leben in Südafrika. Auch Namibia, Simbabwe und Kenia haben größere Nashorn-Populationen.
AFP/Tony KARUMBA
Eine Herausforderung bei der Unterbindung des illegalen Verkaufs von Hörnern ist die neue Möglichkeit des legalen Handels. In Südafrika, wo einzelne kommerzielle Züchter Hunderte Nashörner halten, ist der Handel mit Hörnern seit letztem Jahr unter strengen Auflagen erlaubt, jeglicher Export ist jedoch verboten. Die Händler müssen nun auch Proben ihrer Hornbestände an Rhodis melden. Damit könnte zum Beispiel illegal ins Ausland verkauftes Horn leicht identifiziert werden.
Schlagkräftiges Instrument
Dank der Unterstützung der südafrikanischen Behörden habe sich die Datenbank zu einem schlagkräftigen Instrument bei der Bekämpfung der Wilderei entwickelt, schreiben die Forscher in „Current Biology“. „Die Hoffnung ist, dass das zunehmende Risiko einer Verurteilung und eines hohen Strafmaßes eine wichtige Rolle dabei spielen werden, den Handel mit illegalen Tierprodukten unattraktiv zu machen.“
science.ORF.at/dpa