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Uni-KV für berechenbare Karrieren

Der nun geltende neue Kollektivvertrag (KV) für wissenschaftliches und künstlerisches Personal der Universitäten bringt ein neues Laufbahnmodell, höhere Anfangsgehälter und eine Pensionskassenregelung.

Universitäten 02.10.2009

Er gilt für insgesamt rund 30.000 Mitarbeiter - für alle, die seit dem 1. Jänner 2004 eingetreten sind. Ab diesem Zeitpunkt, also seit der Vollrechtsfähigkeit der Unis, wurde Personal nur mehr nach dem Angestelltenrecht aufgenommen, für einen Teil der Wissenschaftler gilt noch immer das Übergangsdienstrecht von 2001 mit ausnahmslos befristeten Stellen.

Wissenschaftliche Karriereplanung

Eine wissenschaftliche Uni-Laufbahn könnte künftig so aussehen: Nach dem Master bzw. Diplom kann man die erste Sprosse der Karriereleiter erklimmen, eine auf vier bis sechs Jahre befristete Stelle als Uni-Assistent. In dieser Zeit sollte Doktorat bzw. PhD absolviert werden.

Noch bevor dieser Vertrag ausläuft, sollte in einem Gespräch zwischen Arbeitgeber und -nehmer klar werden, ob der Noch-Assistent Chancen für eine weitere wissenschaftliche Karriere an der jeweiligen Uni hat. Wenn ja, kann man sich auf eine sogenannte "Laufbahnstelle" bewerben, also eine maximal sechsjährige Post-Doc-Stelle mit dem Titel "Assistenzprofessor" ("Assistant Professor").

Genaue Zielvorgaben

Für diese Stelle muss mit der Uni-Leitung eine "Qualifikationsvereinbarung" abgeschlossen werden. Darin wird festgelegt, was der Kandidat in einem Zeitraum von bis zu sechs Jahren erreichen muss - etwa eine Habilitation und eine Lehrqualifikation oder eine bestimmte Publikationsleistung. Ob diese Ziele erreicht werden, wird am Ende der Frist überprüft.

Erfüllt man die Qualifikationsvereinbarung, wird man automatisch "Assoziierter Professor" ("Associate Professor") und damit unbefristet angestellt. Dieser Schritt soll früher erfolgen als derzeit Nachwuchswissenschaftler die Habilitation erwerben. Will man die Karriereleiter noch weiter hinaufklettern, muss man sich auf die Stelle eines "Universitätsprofessors" bewerben und sich dabei - wie bisher - in einem Berufungsverfahren bewähren.

Systemerhalter-Verträge

Daneben soll es noch eine Schiene für "Systemerhalter", sogenannte "Senior Scientists" oder "Senior Artists" geben. Das kommt etwa für Sprachlehrer, Musiklehrer, Laborbetreuer bzw. einen Oberarzt infrage, der keine wissenschaftliche Karriere macht, aber als Spitals-Oberarzt gebraucht wird. Für alle Stufen der Karriereleiter gilt, dass eine zweimalige negative Evaluierung einen Kündigungsgrund darstellt.

Höhere Einstiegsgehälter

Profitieren vom KV sollen junge Wissenschaftler auch durch höhere Anfangsgehälter: Derzeit verdient man als Jung-Forscher am Beginn der Uni-Karriere 1.400 bis 1.900 Euro brutto monatlich, künftig liegt das Mindestgehalt für Uni-Assistenten am Beginn bei 2.398 Euro (inklusive zwei bis vier Semesterwochenstunden Lehre). Für einen "Assistenzprofessor" beträgt das Mindestgehalt 3.270 Euro, für einen "Assoziierten Professor" 4.142 Euro und für einen berufenen Uni-Professor 4.360 Euro.

Im KV enthalten sind auch eine Pensionskassenregelung für die Uni-Bediensteten und ein bis zu sechsmonatiger Studienurlaub, etwa für einen Forschungsaufenthalt im Ausland oder praxisnahe Forschung in der Wirtschaft. Im KV wurde ein Recht auf diese Auszeit verankert, die konkreten Bedingungen dafür können die einzelnen Unis in Betriebsvereinbarungen festlegen.

Den 12.000 nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern soll der KV ein Mindestgehalt, stärkere Leistungsbezogenheit der Löhne, Qualifizierungsmöglichkeiten und Planbarkeit der Karriere bringen.

science.ORF.at/APA

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