
ÖH-Wahl an der Uni Wien wird nicht wiederholt
Drei Fraktionen hatten gegen diese Entscheidung berufen, das Ministerium hat nun die Entscheidung der Wahlkommission revidiert, wie der der APA vorliegende Bescheid zeigt.
Papier-Wahl korrekt
Konkret wurde die Aufhebung der ÖH-Wahlen an der Uni Wien damit begründet, dass am elektronischen Stimmzettel der Listenname der Jungen Europäischen Studenteninitiative (JES) fehlerhaft war, da das Wort "Europäische" nicht aufschien. Zudem fehlten auf dem Internet-Stimmzettel bei allen Fraktionen die Kurzbezeichnungen. Sowohl die JES selbst als auch die VP-nahe Aktionsgemeinschaft (AG) und der Kommunistische StudentInnenverband KSV-LiLi hatten gegen eine Wiederholung der Wahl berufen.
Das Ministerium ist der Argumentation der drei Fraktionen gefolgt und begründet die Nicht-Aufhebung unter anderem damit, dass im Gegensatz zu dem nur von sehr wenigen Studenten genutzten E-Voting der Stimmzettel bei der Papier-Wahl allen rechtlichen Anforderungen entsprochen habe. Außerdem habe mit der JES gerade jene Fraktion, die durch den fehlerhaften elektronischen Stimmzettel benachteiligt worden sein könnte, keine Neuwahlen gefordert.
Geringe Zahl elektronischer Stimmen
Jene Fraktionen, die die Wahl angefochten haben, - die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS), die Fachschaftslisten (FLÖ) und der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) - hätten in diesem Fall zudem gar keinen Anspruch auf Rechtsschutz. Durch die Falschbezeichnung der JES hätten sie schließlich "tatsächlich und rechnerisch keinen Nachteil, sondern ... allenfalls einen Vorteil" gehabt, heißt es im Bescheid.
Außerdem sei kein "wesentlicher Mangel" vorgelegen, der eine Wahlaufhebung rechtfertigen würde: Schließlich hätten verunsicherte JES-Wähler das E-Voting abbrechen und dann an der herkömmlichen Papierwahl teilnehmen können. Außerdem sei eine Mandatsverschiebung wegen der geringen Zahl elektronischer Stimmen ausgeschlossen.
Auf die fehlenden Kurzbezeichnungen ist das Ministerium in dem Bescheid nicht eingegangen. Den beschwerdeführenden Fraktionen stünde nun noch der Weg zu den Höchstgerichten offen.
science.ORF.at/APA


