Bioethik: Zu wenig wird umgesetzt
Das kritisierte die Vorsitzende der Kommission, Christiane Druml, gestern Abend bei einer vom Magazin "Austria Innovativ" veranstalteten Diskussion zum Thema "Wie weit darf Forschung gehen?" und sprach von einer "Kopf-in-den-Sand-Politik".
Druml würde sich wünschen, dass die Empfehlungen der 25 Mitglieder umfassenden Kommission in Österreich so beachtet würden, wie sie auf EU-Ebene Aufmerksamkeit fänden. Dort würden die Stellungnahmen der nationalen Bioethikkommission auch in die verschiedenen Programme und Regelwerke einfließen.
Klare Gesetzgebung wünschenswert
Auch der stellvertretende Vorsitzende des Gremiums und Vorstand des Instituts für Medizinische Genetik an der Med-Uni Wien, Markus Hengstschläger, bezeichnete das "Abholen von Empfehlungen" der Kommission durch die Politik als "katastrophal". Es sei viel diskutiert worden, aber es habe sich in den vergangenen zehn Jahren auf dem Gebiet Ethik bei der politischen Umsetzung "nichts geändert".
Dabei sieht Hengstschläger an zahlreichen Beispielen aus der Praxis "den Bedarf, diese Diskussion voranzutreiben". Er hält ein Forschungsgesetz für notwendig, "das ganz genau regelt, was in Österreich erlaubt ist und was nicht". Dies sei in seinem ganz persönlichen Interesse als Forscher, "denn ich will nicht, dass wir uns immer in einem Graubereich bewegen, wenn wir forschen".
Ethik werde in Österreich meist völlig falsch gesehen und oft gefragt, "Warum verbieten die ihnen das nicht?". Für Hengstschläger ist das ein sinnloser Satz. So wie man Äxte nicht nach einem Mord mit einer Axt verbieten könne, dürfe man auch in der Forschung "nicht das Kind mit dem Bade ausschütten". Es sei vielmehr notwendig, rechtlich ethische Rahmenbedingungen zu entwickeln, das brauche man für jede Art von Forschung. Ethik sei nicht nur dazu da, Missbrauch zu verhindern. Man könne als Naturwissenschaftler nicht "permanent in einer Grauzone arbeiten, in der wir nicht wissen, ob wir etwas tun dürfen oder nicht".
science.ORF.at/APA


