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Fast reife Tomaten, noch am Strauch

Zwiespältiges EuGH-Urteil zu Saatgut alter Sorten

Gestern hat der europäische Gerichtshof in Luxemburg eine Richtlinie bestätigt, wonach amtlich nicht zugelassenes Saatgut nicht verkauft werden darf - allerdings gibt es Ausnahmen für alte Gemüsesorten. Die Auswirkungen des Urteils sind umstritten.

Biodiversität 13.07.2012

Saatgut von alten Gemüsesorten darf in Ausnahmefällen weiterhin verkauft werden, mit Einschränkungen, das hat der EuGH gestern verkündet. Er bestätigt den Ist-Zustand, der für jene, die sich um vom Aussterben bedrohte Sorten bemühen, wenig zufriedenstellend sei - kritisiert Beate Koller vom gemeinnützigen Verein "Arche Noah":

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Dem Thema widmet sich auch ein Beitrag in Wissen aktuell: 13.7., 13:55 Uhr.

"Es gibt zwar gewisse Ausnahmeregelungen für sogenannte Erhaltungssorten, aber auch hier ist es nicht so, dass einfach Saatgut von diesen Sorten gehandelt werden darf, sondern auch bei dieser Ausnahmeregelung muss ein Zulassungsverfahren durchlaufen werden, und es fallen Gebühren an. Dazu kommt noch, dass der Verkauf dieses Saatguts von der Menge her und auch geographisch gesehen ganz stark eingeschränkt ist."

Anpflanzen und handeln im Sinne der Vielfalt

Aus Sicht der Saatgutinitiative "Arche Noah" sollte die europäische Saatgut-Richtlinie gänzlich überarbeitet werden - dahingehend, dass alte Sorten auch ohne Zulassung auf den Markt gebracht werden können. Denn nur wenn alte Sorten gezüchtet und auch verkauft werden, bleiben sie erhalten, so die Idee - wie Beate Koller im ORF Radio-Wissenschaftsmagazin "Ö1 Wissen aktuell" schildert:

"Der Austausch von Saatgut zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und die Weiterentwicklung von Sorten durch landwirtschaftliche Betriebe sind Urtriebfedern, aus denen die Sortenvielfalt entstanden ist. Deswegen ist es auch so wichtig, dass das europäische Saatgutrecht dieses bäuerliche Recht wahrt. Es gibt noch einen zweiten Aspekt: Die derzeit vorgeschriebene behördlich Sortenzulassung basiert auf drei Kriterien: Homogenität einer Sorte, Beständigkeit und Unterscheidbarkeit. Und wie diese Kriterien gehandhabt werden, fördern sie ganz klar Hochleistungssorten."

Der EugH erwähnt beispielsweise ausdrücklich, dass das Hauptziel der Bestimmungen über die Zulassung des Saatguts von Gemüsesorten darin besteht, die Produktivität beim Gemüseanbau in der Union zu steigern.

Gegenläufige Auffassung der Urteilswirkung

Das gestrige Urteil des europäischen Gerichtshofes zum Saatgut alter Gemüsesorten wird höchst unterschiedlich bewertet: Während zum Beispiel der deutsche Umweltverband "Bund" meint, der Agrarindustrie würde damit "ein Strich durch die Rechnung" gemacht, kritisiert die österreichische Initiative "Arche Noah", dass der EuGH den Ist-Zustand bestätige und damit nicht zum Schutz der vom Aussterben bedrohte alten Sorten beitrage.

"Das ist eine schlechte Nachricht für die Sortenvielfalt", meint Beate Koller. "Das bedeutet in weiterer Folge aus unserer Sicht, dass auch den Konsumenten die Vielfalt zugunsten von Hochleistungssorten vorenthalten wird. Und auch, dass die Wahlmöglichkeiten der Landwirte eingeschränkt sind, da sie nicht frei wählen können, welche Sorten sie anbauen wollen."

Barbara Daser, Ö1 Wissenschaft

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