
Forscher kritisieren Tierversuchsgesetz
Universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen haben eine gemeinsame Stellungnahme zu dem Entwurf verfasst, dessen Begutachtungsfrist heute endet, darunter die Universitäten Wien und Innsbruck, die Medizinischen Universitäten Wien und Graz, das Institut für Molekulare Pathologie (IMP), das Institut für Molekulare Biotechnologie (IMBA) oder das Forschungszentrum für Molekulare Medizin (CeMM).
Diese Institutionen befürchten, dass es durch das neue Gesetz zu einer "Verlagerung hochwertiger Arbeitsplätze ins Ausland" kommen wird. Besonders kritisiert wird der "zusätzliche bürokratische Aufwand und die damit verbundenen Kosten".
Bürokratischer Aufwand
Der im Gesetzesvorschlag vorgeschriebene bürokratische Aufwand behindere insbesondere die Grundlagenforschung "substanziell". Zudem halten es die Forschungseinrichtungen für "nicht nachvollziehbar", dass im Gesetzesvorschlag zahlreiche Praktiken, die in der Landwirtschaft bzw. in der privaten Tierhaltung üblich sind, wie etwa die Kastration, als Tierversuch gelten, wenn sie im Rahmen der Forschung passieren. Die Veterinärmedizinische Universität Wien befürchtet in ihrer Stellungnahme u.a., dass durch die Regelung, Herstellung und Zucht von Mutanten als Tierversuch anzusehen, "die Tierversuchszahlen drastisch ansteigen wird, ohne dass sich in der täglichen Praxis etwas ändert".
Von Unternehmensseite mahnt der Pharmakonzern Boehringer Ingelheim in seiner Stellungnahme, dass "der Schutz der Versuchstiere nicht zum Vorwand für eine behördliche Kontrolle der österreichischen Forschung genommen werden darf". Bedenken hat das Unternehmen auch durch die vorgesehene Einbindung unabhängiger Sachverständiger bei der geplanten Projektbeurteilung durch die zuständige Behörde. Dies führe zu einer "Gefährdung der Vertraulichkeit und einer Gefährdung des Schutzes geistigen Eigentums".
Tierschützer ebenfalls unzufrieden
Ganz anders gelagert ist die Kritik von Tierschützern an dem Entwurf. So fordert der Verein gegen Tierfabriken in seiner Stellungnahme ein auf vier Säulen basierendes "strenges Genehmigungsverfahren". Jedes beantragte Tierversuchsprojekt sollte anhand eines Fragenkatalogs zur Abwägung von Schaden und Nutzen beurteilt werden, dessen Ergebnisse bindend sind. Zudem sollte jedes Projekt ausnahmslos rückblickend bewertet und veröffentlicht werden. Zudem fordern die Tierschützer eine eigene Versuchstier-Ombudsschaft. Die "Vegane Gesellschaft Österreich" sieht in dem Entwurf "vom Standpunkt des Tierschutzes die schlechtest mögliche Umsetzung" der entsprechenden EU-Richtlinie, bisherige Bestimmungen seien "zum Teil nach unten nivelliert" worden.
Das Zentrum für Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen (ZET) kritisiert ebenso wie die Tierschützer, dass im neuen Gesetz auf die jährliche Prüfung jeder Tierversuchseinrichtung verzichtet werden soll. Auch eine unangemeldete Inspektion sei nicht vorgeschrieben, stattdessen seien jährliche Überprüfungen nur bei einem Drittel der Einrichtungen vorgesehen.
Mit dem neuen Tierversuchsgesetzes (TVG) wollen die verantwortlichen Ressorts - das Wissenschafts-, Gesundheits-, Landwirtschafts- und Wirtschaftsministerium - eine EU-Richtlinie umsetzen, die eine europaweite Harmonisierung der Tierversuchsgesetze anstrebt. Nach Ansicht des Wissenschaftsministeriums bringt das neue Gesetz "eine Reihe von weiteren Verbesserungen im Sinne des Tierschutzes", insbesondere durch eine Ausweitung des Geltungsbereiches der umfassten Tiere, die Einteilung von Tierversuchen nach Schweregraden und die Einrichtung von Tierschutzgremien.
Im Ministerium bekräftigt man, dass man die Begutachtung "sehr ernst nimmt und alle Stellungnahmen sorgfältig prüfen wird". Während der sechswöchigen Begutachtungsphase hätten auch mehrere Gespräche stattgefunden, etwa mit Vertretern von Tierschutzorganisationen.
science.ORF.at/APA


