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Töchterle plant Forschungsethikgesetz

Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) plant ein Forschungsethikgesetz. Damit solle in der Humanforschung und Biomedizin "einerseits der Schutz der Würde und Persönlichkeit des Menschen gewährleistet, andererseits Rechtssicherheit für alle geschaffen werden", so Töchterle.

Forschungspolitik 24.09.2012

Es sei sinnvoll, Fragen, die in besonderer Weise ethische Grundfragen berühren, umfassend zu regeln und die derzeit zersplitterte Rechtslage zusammenzuführen, erklärte der Minister gegenüber der APA.

Sachliche Argumentation

Töchterle strebt für Österreich eine systematische Regelung an, um die teils unübersichtliche Rechtslage zusammenzuführen und die Problematik der betreffenden Bereiche umfassend darzustellen. Er spricht sich "überall dort, wo ethische Konfliktlinien auftreten" für eine "tiefergehende sachorientierte Argumentation, auch hinausgehend über Zweck- oder Mehrheitsorientierungen" aus. Anschließend müssten konsistente Regelungen Sicherheit geben.

Noch in dieser Legislaturperiode sollen die Hauptbereiche eines solchen Gesetzes abgesteckt werden, die detaillierte Legistik könne aber auch länger dauern.

Unklarheiten beseitigen

Die beim Bundeskanzleramt eingerichtete Bioethikkommission hatte sich schon mehrfach für die Schaffung eines Forschungsgesetzes ausgesprochen, das den Schutz des Patienten sowie die Rechte der Forscher regelt.

Die derzeit geltende Rechtslage für humanmedizinische Forschung sei "zersplittert, unübersichtlich, mit Unklarheiten belastet und zum Teil auch in sich widersprüchlich", hieß es in einer Ende vergangenen Jahres veröffentlichten Stellungnahme des Beratungsgremiums der Regierung.

science.ORF.at/APA

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