
Bedenken wegen autonomer Studiengebühren
Deshalb habe man ein Verordnungsprüfungsverfahren in Bezug auf die entsprechenden Bestimmungen der Universität Wien eingeleitet, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger bei einer Pressekonferenz am Mittwoch.
Entscheidung Anfang 2013
Konkret hat der VfGH laut Holzinger gleich in zwei Punkten Bedenken: Einerseits sei man vorläufig der Ansicht, dass die Einhebung von Studiengebühren nicht in die Autonomie der Unis fällt. Selbst wenn man dies aber bejahe, müsse man sich fragen, ob der Umstand, dass im UG nach wie vor auf Studiengebühren Bezug genommen wird, nicht eine autonome Regelung durch die Unis ausschließe.
Seine Entscheidung will der VfGH so rasch wie möglich treffen, so Holzinger. Man sei sich über die Bedeutung der Sache durchaus im Klaren. Realistisch sei eine Entscheidung im ersten Viertel des Jahres 2013. In über 85 Prozent der Fälle, in denen der VfGH ein Prüfungsverfahren von Amts wegen einleitet, führen die vorläufigen Bedenken des Gerichtshofes tatsächlich zur Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen
Im aktuellen Wintersemester heben acht der 21 Unis in Eigenregie Studiengebühren ein. An der Universität Wien, der Uni Innsbruck, der Wirtschaftsuniversität (WU), der Uni Graz, der Technischen Uni (TU) Graz, der Uni Linz, der Veterinärmedizinischen Universität und am Mozarteum Salzburg müssen jene Studenten 363,36 Euro pro Semester bezahlen, die die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschritten haben bzw. aus Nicht-EU-Staaten kommen.
science.ORF.at/APA
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