USA: Positive Diskriminierung an Unis bleibt

Die gezielte Bevorzugung der Angehörigen von Minderheiten an den US-Unis darf weiter praktiziert werden: Der Oberste Gerichtshof hat die Klage einer Frau gegen die seit Jahrzehnten geltende „affirmative action“ abgewiesen.

Der Supreme Court entschied, dass die ethnische Identität eines Bewerbers eines der Auswahlkriterien für die Zulassung zu einer Hochschule sein darf. Das Urteil des Supreme Court, das mit einer knappen Mehrheit von vier zu drei Stimmen erging, knüpft an frühere Entscheidungen desselben Gerichts an. 1978 hatte der Supreme Court bereits so entschieden und 2003 die Verfassungsmäßigkeit dieser positiven Diskriminierung bestätigt.

Die „affirmative action“ soll der Diskriminierung von Afroamerikanern und anderen Minderheiten bei der Auswahl der Studierenden entgegenwirken. An den US-Hochschulen sind Schwarze und Latinos bis heute unterrepräsentiert.

„Diversität wesentlich“

Die Kritiker der positiven Diskriminierung halten das Instrument jedoch für inzwischen überholt. Sie argumentieren, dass weiße Bewerber dadurch benachteiligt würden und nur die Qualifikationen als Kriterien gelten sollten. In einigen US-Staaten, darunter Kalifornien, ist die „affirmative action“ bei der Hochschulzulassung verboten.

In der jetzigen höchstrichterlichen Entscheidung hieß es jedoch, unter den Gründungsprinzipien einer Universität sei „die Diversität der Studentenschaft eines von jenen, die wesentlich für ihre Identität und ihren Bildungsauftrag sind“.

Konkret lag dem Supreme Court der Fall der Weißen Abigail Fisher vor, die in ihrer Klage angeführt hatte, ihr sei wegen ihrer ethnischen Herkunft die Zulassung zur University of Texas verweigert worden. Fisher erwarb dann zwar 2012 an einer anderen Hochschule ein Diplom, ihre Klage durchlief aber weiter die Gerichtsinstanzen.

science.ORF.at/APA/AFP

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