Schuldsprüche und Ethik-Meilenstein

Mindestens 16.000 Menschen sind Opfer von NS-Medizinern geworden. Vor 70 Jahren wurde den Tätern der Prozess gemacht: Die Richter in Nürnberg verurteilten nicht nur die Ärzte, sondern formulierten auch ethische Richtlinien, die bis heute gelten.

Ihre Bedeutung wird ab Mittwoch bei einer Tagung der Medizinischen Universität Wien und des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes erörtert.

Von Zwangsversuchen zum „informed consent“

139 Verhandlungstage dauerten die Nürnberger Ärzteprozesse. Ende August 1947 wurden von insgesamt 23 Angeklagten 16 schuldig gesprochen, der Großteil davon waren Mediziner. Die Richter sorgten nicht nur für Schuldsprüche, sie formulierten auch Leitprinzipien für die künftige klinische Forschung, den “Nürnberger Kodex“, sagt der Medizinhistoriker Paul Weindling von der Oxford Brooks University.

„Nach 1947 hat die Medizin diese Prinzipien übernommen und weiterentwickelt. Hinzukam der so genannte „informed consent“, also die Praxis, dass Patientinnen und Patienten über Risiken informiert werden und dass ihre Einwilligung nötig ist.“

Angeklagte und Verteidiger im Nürnberger Ärzteprozess 1947

US Holocaust Memorial Museum

Angeklagte und Verteidiger bei den Nürnberger Ärzteprozessen

„Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich“, lautet der erste Satz des Nürnberger Kodex. Ein Recht, das in der NS-Zeit vielen verwehrt blieb: Laut vergleichenden Forschungen von Paul Weindling sind mindestens 16.000 Opfer der medizinischen Versuche der Nazis dokumentiert. Während des Dritten Reichs gab es eine Intensivierung der Menschenexperimente, ihren Höhepunkt erreichte sie 1943. Mit ihr ging eine „Unethisierung der Forschung" einher. Diese hatte rassistischen Charakter: Für die Experimente wählten die NS-Mediziner vornehmlich „Roma, Juden und psychiatrische Patienten“ aus.

Meerwasserversuche: Der Fall Beiglböck

Ein Mediziner, dem in Nürnberg der Prozess gemacht worden ist, war der niederösterreichische Internist Wilhelm Beiglböck. Er führte gemeinsam mit seinen Wiener Kollegen Hans Eppinger und dem Ingenieur Eduard Berka Zwangsversuche an Roma und Sinti durch, die im Konzentrationslager Dachau interniert waren. Die Häftlinge bekamen Meerwasser zu trinken, dessen Salzgehalt entweder verringert oder deren Geschmack übertüncht worden war.

Die deutsche Luftwaffe war an den Experimenten interessiert, um das Überleben von Piloten, die nach einem Flugzeugabsturz im Meer trieben und in Seenot waren, zu sichern. Die Häftlinge, an denen Beiglböck experimentierte, gelangten nach wenigen Tagen an die Grenzen ihrer körperlichen Belastbarkeit, die Opfer entwickelten Krämpfe, gerieten in ein Delirium. Wie viele gestorben sind, ist bis heute unklar. Auch, weil Beiglböck entsprechende Forschungsunterlagen vernichtet hat.

Eine vollständige Liste seiner Opfer ließ sich bisher nicht rekonstruieren, als erwiesen gilt, dass Beiglböck klinisch Fallbeschreibungen in seinen Aufzeichnungen verharmloste. Das Gericht in Nürnberg verurteilte Beiglböck 1947 zu 15 Jahren Haft, doch durfte er bereits ab 1951 wieder ordinieren, ab 1952 in leitender Funktion im Krankenhaus Buxtehude. „Er hat das Nürnberger Urteil bis zu seinem Lebensende nie akzeptiert. Somit auch nicht, dass er sich unethisch verhalten hat“, sagt der Medizinhistoriker Weindling.

Die Richter im Nürnberger Ärzteprozess 1947

US Holocaust Memorial Museum

Die Richter bei den Nürnberger Ärzteprozessen

Hinterlist im Pernkopf-Atlas

Ein besonderer Fall ist auch der Anatom Eduard Pernkopf. Er war zwar nicht Bestandteil der Nürnberger Ärzteprozesse, aber er ist ein gutes Beispiel dafür, wie lange die medizinische Forschung der NS-Zeit nachgewirkt hat. Pernkopf war ab 1943 Rektor der Universität Wien und Autor eines wichtigen Lehrbuchs, das bis 1960 erschienen ist und wegen seiner extrem detaillierten Zeichnungen der menschlichen Anatomie ein Referenzwerk in der ganzen Welt wurde.

Ö1 Sendungshinweis

Dem Thema widmet sich auch ein Beitrag in Wissen aktuell: 1.3., 13:55 Uhr.

Das Problem: Die Präparate, die den Zeichnungen zugrunde lagen, stammten von Hingerichteten der NS-Justiz. „Die Mitarbeiter Pernkopfs haben nach dem Krieg heimlich Zeichen in die Abbildungen geschmuggelt, etwa Hakenkreuze“, erzählt Weindling. Die Frage, wie man mit dem – bis heute fachlich relevanten – Werk umgehen soll, wird auch das Symposion in Wien beschäftigen.

„Es gibt einen Vorschlag, wie man es heute noch verwenden könnte, nämlich mit einem klaren Hinweis auf die historischen Umstände“, sagt Weindling. „Was sicher nicht geht, ist einfach die Hakenkreuze zu entfernen. Man kann Geschichte nicht so einfach ändern. Geschichte ist, was damals geschah. Und wenn es Qualen und Unrecht gegeben hat, muss man das anerkennen.“

Heutige Fragen der Medizinethik

70 Jahre nach seiner Formulierung wirft der Nürnberger Kodex neue Fragen auf. Einerseits für Pharmafirmen, die in Entwicklungsländern forschen, wo die Bestimmungen weniger streng sind, andererseits bei Fragen der genetischen Forschung. Etwa: „Was ist alles mit Gentechnik erlaubt, darf man eine Art Vorselektion bei der künstlichen Befruchtung machen, ist es erlaubt, den Menschen gentechnisch zu verändern?“, so Paul Weindling.

China, bei der Tagung in Wien durch einen Bioethiker vertreten, sei in dem Zusammenhang besonders interessant, meint Weindling. Zum einen weil das Land auf dem Forschungsgebiet sehr fortschrittlich ist, zum anderen weil es im Zweiten Weltkrieg zu den Ländern mit hohen Opferzahlen gezählt hat.

„Mehrere tausend Chinesen waren Opfer japanischer Forscher, die sie künstlich infiziert haben um biologische Kriegswaffen auszuprobieren. Die Nürnberger Ärzteprozesse waren auch für sie wichtig“, sagt Weindling. Das heutige China wolle zwar eine starke gentechnische Forschung, zugleich aber auch eine Bioethik ähnlich wie Europa und die USA.

Tanja Malle, Lukas Wieselberg, Ö1 Wissenschaft

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