Zeitgeschichte: Berufungsverfahren abgebrochen

Die Rektorin der Universität Graz hat das Berufungsverfahren zur Professur für Zeitgeschichte abgebrochen. Der seit Februar vorliegende Dreiervorschlag wurde nicht angenommen. Im Vorfeld wurde kritisiert, dass keine Österreicher in die Endrunde kamen.

Es hätten nicht alle Bewerber die Möglichkeit erhalten, sich den externen Gutachtern zu stellen, so die Universität Graz zu ihrer Entscheidung. Das Berufungsverfahren in der Nachfolge des Zeithistorikers Helmut Konrad ist damit eingestellt. Ob und wann eine Neuausschreibung stattfinden wird, werde erst mit der Fakultät und dem Fachbereich besprochen werden. „Die Betreuung der Studierenden wird auf alle Fälle sichergestellt“, hieß es vonseiten der Uni-Pressestelle.

Kritik an Auswahl

Das Berufungsverfahren hatte seit Jahresbeginn an der Universität Graz für Unruhe gesorgt. Es wurde kritisiert, dass die bestqualifizierten Bewerber nicht zum Zug gekommen und hochkarätige österreichische Zeithistoriker nicht zum Hearing eingeladen worden sind. Von den mehr als 60 Bewerberinnen und Bewerbern sind sieben Personen zu einem Hearing eingeladen worden. Allerdings hätte es laut einem der Gutachter unter den Bewerbern „weitaus kompetentere Historiker“ gegeben. Pieter Judson (Europa-Universität in Florenz) hat bereits Ende Jänner öffentlich im Nachrichtenmagazin „profil“ Kritik geübt.

Das Rektorat hat daraufhin überprüfen lassen, inwieweit bei der Vorauswahl den Kriterien des Ausschreibungstextes entsprochen wurde. Demnach hat die Berufungskommission laut den gesetzlichen Bestimmungen zum Berufungsverfahren Paragraf 98 (5) „zu überprüfen, ob die vorliegenden Bewerbungen die Ausschreibungskriterien erfüllen und jene Bewerbungen, die die Ausschreibungskriterien offensichtlich nicht erfüllen, auszuscheiden“. Nun wurde befunden, dass tatsächlich „nicht alle geeigneten Bewerber und Bewerberinnen die Möglichkeit erhalten hatten, sich dem externen Begutachtungsprozess zu stellen“, hieß es vonseiten der Uni-Pressestelle.

Rektorin Neuper sprach sich für eine klarere Formulierung des Abschnitts durch den Gesetzgeber aus. Eine kürzlich eingerichtete Arbeitsgruppe des Rektorats und Senats will entsprechende Vorschläge entwickeln.

science.ORF.at/APA

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