Verfassungsrechtler hat Bedenken

Der Verfassungsjurist Klaus Poier hat Bedenken gegen einen Teil des Gesetzes, mit dem das Unibudget erhöht wird. Es geht um die Passage, mit der die künftige Regierung verpflichtet wird, bis 31. Jänner 2018 eine Regierungsvorlage zur Studienplatzfinanzierung vorzulegen.

Ö1 Sendungshinweis

Der Beitrag im Mittagsjournal, 30.6.

Unberührt davon ist die Budgeterhöhung an und für sich. Aber mit dem Auftrag, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorzulegen, werde für die neue Regierung ein Recht zur Pflicht gemacht, meint Poier im Ö1-„Mittagsjpournal“: „Im täglichen Leben kann ich in ein Geschäft gehen und eine Wurstsemmel kaufen. Da schreibt man aber hinein: Du musst hineingehen und eine kaufen. Das ist ein Widerspruch. Man knebelt sozusagen eine Regierung, die ein Recht hat, und sagt: ‚Du musst jetzt einen Antrag einbringen.‘“

science.ORF.at/APA

Mehr zum Thema