Uni Wien: Keine Kulanz bei Deutschnachweisen

Wer aus einem Drittstaat kommt, muss für ein Studium einen Deutschnachweis bringen. Der muss seit diesem Semester an der Uni Wien Wien aus dem Vorstudienlehrgang stammen. Externe Zertifikate werden nicht mehr akzeptiert - das sorgte heute für Protest.

Vor der Magistratsabteilung 35 auf der Dresdnerstraße in Wien hat sich heute Vormittag eine Gruppe von jungen Frauen und Männern versammelt. Sie hatten eigentlich vor, ab dem kommenden Semester an der Uni Wien zu studieren und zwar als ordentliche Studierende. Doch die Zulassung wackelt wegen des Nachweises eines Deutschdiploms. Und davon hängt auch die Aufenthaltsbewilligung ab, die die MA35, zuständig für Einwanderung, erteilt.

Kritik: Regelung auch rückwirkend

Die meisten, die sich heute zu einer kleinen Protestkundgebung versammelt haben, waren im Vorstudienlehrgang als außerordentliche Studierende zugelassen. Ihren Deutschnachweis haben sie extern abgelegt und zwar als Österreichisches Sprachdiplom, kurz ÖSD. Doch dieses Diplom soll ab diesem Semester nicht länger akzeptiert werden. Die Universität hat die Zulassungsregelungen Ende Juli verändert.

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Dem Thema widmet sich auch ein Beitrag in Wissen aktuell: 13.9., 13:55 Uhr.

Wer den Vorstudienlehrgang absolviert, muss die Deutschergänzungsprüfung der Uni vorlegen. Das gilt auch rückwirkend für jene, die in den vergangenen beiden Semestern am Vorstudienlehrgang teilgenommen haben, den Deutschnachweis aber extern absolviert haben. „Wir stimmen dieser Entscheidung der Uni zu, aber nur, wenn sie zukünftige Zulassungen betrifft“, sagt Jovana aus Bosnien-Herzegovina, die bereits als ordentliche Studentin an der Uni Wien zugelassen ist. Dass viele angehende Studierende aus Drittstaaten nun erneut eine andere Prüfung ablegen müssen, sei unfair.

Die Protestkungebung der Studierenden

ORF, Marlene Nowotny

Die Protestkungebung der Studierenden

Anlass: Urteil des Verwaltungsgerichtshofs

Die Universität Wien bedauert zwar, dass es erst Ende Juli zu der neuen Regelung gekommen ist, orientiere sich damit aber an den Vorgaben der MA 35, heißt es in einer Stellungnahme. Wer den Vorstudienlehrgang der Uni besucht, muss demnach auch dort die Deutschprüfung ablegen, um einen Aufenthaltstitel als Studierender zu bekommen. Diese Vorgabe geht auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom April zurück.

Eine Studentin aus dem Kosovo hatte geklagt: Sie war von Oktober 2014 bis August 2016 in einem Vorstudienlehrgang inskribiert, die Deutschprüfung hatte sie allerdings extern absolviert, mit einem Österreichischen Sprachdiplom. Die Universität Wien ließ die Studentin daraufhin zum Masterstudium zu. Die MA 35 sah allerdings keinen Studienerfolg, weil die dafür notwendigen Stunden fehlten.

Der Verwaltungsgerichtshof argumentierte schließlich, dass der für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung notwendige Studienerfolg nicht nachweisbar sei. Das wäre nur möglich gewesen, wenn die Studentin das Deutschzertifikat im Uni-Lehrgang erworben hätte.

Unterstützung: ÖH fordert Kulanz

Unterstützung für die Studierenden aus Drittstaaten gibt es von Seiten der Österreichischen HochschülerInnenschaft der Uni Wien. Auch die setzt sich für eine Übergangsregelung ein. Das externe ÖSD-Zertifikat soll noch in diesem Semester akzeptiert werden. Außerordentlichen Studierenden, denen vor dem Sommer noch gesagt wurde, dass ein ÖSD-Zertifikat für die Zulassung ausreiche, solle diese Zulassung auch gewährt werden, argumentiert Lena Köhler vom ÖH-Vorsitzteam der Uni Wien.

„Wie treten ganz klar dafür ein, dass hier eine Übergangszeit gelten muss“, so Köhler. Die Uni Wien sieht hier allerdings keinen Handlungsspielraum. Nachdem die MA 35 den Studienerfolg und damit den Uni-internen Deutschnachweis fordere, würde man den außerordentlichen Studierenden nur falsche Hoffnungen auf einen Aufenthaltstitel machen, wenn man externe Zertifikate akzeptiere. Denn ohne Aufenthaltsbewilligung gibt es keine Zulassung zum Studium.

Marlene Nowotny, Ö1-Wissenschaft

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