Gericht verurteilt Fukushima-Betreiber

Urteil zur Atomkatastrophe 2011 in Fukushima: Ein japanisches Gericht hat eine Mitschuld des Staates und des Betreiberkonzerns Tepco festgestellt - und beide zu 110 Millionen Yen (835.000 Euro) Entschädigung verurteilt.

Das Geld geht an 110 Kläger, von denen die meisten freiwillig vor der Strahlung nach Kyoto geflohen waren. Dies ist das vierte Urteil von rund 30 im ganzen Land laufenden Sammelklagen gegen den Staat und Tepco - sowie das dritte Urteil, bei dem der Staat der Nachlässigkeit für mitschuldig befunden wurde.

Vor sieben Jahren war es in Folge eines schweren Erdbebens und eines darauf folgenden Tsunamis zu einem Super-Gau im Atomkraftwerk Fukushima gekommen.

Richter: Risiko vorherzusehen

Der Richter in Kyoto erklärte in seiner Urteilsverkündung, dass die Regierung bis zu einem gewissen Grad in der Lage gewesen sei, das Risiko eines Tsunami vorherzusehen. Der Staat habe es jedoch versäumt, vom Betreiber entsprechende Schutzmaßnahmen zu verlangen. In dem Prozess ging es zudem um die Frage, wie gefährlich die Niedrigstrahlung in den Gebieten, wo die Kläger damals lebten, war.

Die Auswirkungen von Niedrigstrahlung sei unklar, da viele Faktoren wissenschaftlich noch nicht gesichert seien, hieß es. Das Gericht prüfte daher jeden Fall gesondert, unter anderem wo der Kläger lebte und ob Kinder dabei waren. In 64 Fällen wies das Gericht die Forderung der Kläger ab. Die Klägerseite will das Urteil anfechten. Insgesamt hatte sie rund 847 Millionen Yen Entschädigung gefordert.

science.ORF.at/APA/dpa

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