Was tun mit Gehirnpräparaten?

Manche Verbrechen der NS-„Euthanasie“ beschäftigen die Forschung bis heute: etwa die Gehirnpräparate von Patienten, die bis heute überdauert haben. Wie schwierig es ist, dieser Opfergruppe zu gedenken, beschreibt der Historiker Paul Weindling in einem Gastbeitrag.

Der Tod ist selbstverständlich nicht nur ein natürliches, sondern auch ein soziales Phänomen, doch damit gehen schwierige Fragen in Bezug auf menschliche Überreste, die Erforschung der historischen Provenienz und die Erinnerung an die Opfer einher. Welche Implikationen hat die Dichotomie zwischen Natur und Gesellschaft für den Tod, vor allem im Hinblick auf die Tötung von Psychiatriepatienten und -patientinnen sowie anderen Personen, deren Gehirne während des Nationalsozialismus und darüber hinaus zu Forschungszwecken verwendet wurden?

Portraitbild: Paul Wendling

Paul Wendling

Über den Autor

Paul Weindling ist Research Professor für Medizingeschichte an der Oxford Brookes University. Weindling war Mitglied unterschiedlicher beratender Kommissionen zum Thema Nationalsozialismus. Derzeit ist er Co-Präsident der Kommission der Universität Straßburg zur Erforschung der medizinischen Fakultät der Reichsuniversität Straßburg zwischen 1941-1944 und Stadt Wien/IFK_Fellow am IFK in Wien.

Als natürliches Phänomen beschränkte sich der Tod in diesem Zusammenhang nicht nur auf die Tötung einer Person, sondern ihr Gehirn wurde damit entmenschlicht und auf einen natürlichen Gegenstand reduziert, dessen Gewebe in feine Scheiben geschnitten und für Forschungszwecke konserviert wurde. Kurz gesagt, es wurde für die medizinische Forschung in einen Naturgegenstand verwandelt.

Es besteht ein großer Unterschied, ob Gehirnpräparate mit wissenschaftlichem Blick betrachtet werden, oder ob das Hirngewebe als Teil einer Person gesehen wird, bzw. als Teil eines Individuums, das liebte und geliebt wurde, und durch eine Reihe von Symptomen und Verhaltensmuster, die nicht im Bereich des „Normalen“ lagen, zusätzlich an Komplexität gewann.

Wenn wir die Identitäten der Getöteten erforschen und die Geschichte ihrer Überreste verfolgen, ergibt sich eine Spannung zwischen der Person und ihrem breiteren sozialen Umfeld. Lange Zeit gaben historische Archive die Daten von „Euthanasie“-Opfern nur nach Schwärzung der Namen preis. Ist es nun an der Zeit, den Schleier zu lüften, so dass alle Opfer der medizinischen Tötungen und der damit verbundenen Forschungstätigkeit während des Nationalsozialismus mit vollem Namen genannt werden?

Spiegelgrund: Musterbeispiel der Gedenkkultur

In Österreich wurden die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“ bis heute nicht vollständig identifiziert. Ausnahmen davon sind lediglich manche Opfergruppen in bestimmten psychiatrischen Spitälern und die Personen, die auf Schloss Hartheim ums Leben gebracht wurden. Abgesehen davon, dass ihre Tötung mit voller Absicht geschah, ist noch immer nicht klar, in welchem Ausmaß die Opfer dieser sogenannten „Euthanasie“ für Forschungszwecke herangezogen wurden.

Ein Musterbeispiel der Gedenkkultur stellt die sogenannte „Kinderfachabteilung“ „Am Spiegelgrund“ dar. Sie war Teil des größten psychiatrischen Krankenhauses der Stadt Wien, das damals die Bezeichnung „Am Steinhof“ trug und heute Otto-Wagner-Spital heißt. Dieser Abteilung kommt das Verdienst zu, all ihrer ermordeten Opfer gedacht und Berichte von Überlebenden gesammelt zu haben.

Die Gedenkstätte Steinhof wurde tatsächlich zum internationalen Vorbild. Die Max-Planck-Gesellschaft, Deutschlands prestigeträchtigste Forschungseinrichtung, prüft gerade ihre Vorgehensweise im Umgang mit den Gehirnpräparaten, die in der Zeit des Nationalsozialismus von ihrer Vorgängerorganisation, der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, gesammelt wurden. Die Gedenkstätte Steinhof ist deswegen beispielhaft, weil die einzelnen Opfer namentlich erwähnt wurden.

Im Gegensatz dazu begrub die Max-Planck-Gesellschaft im Jahr 1990 rund eine halbe Million Hirnschnitte kollektiv und anonym. Sobald man aber die Namen von Einzelpersonen und die Umstände ihres Todes nachverfolgt, wird deutlich, dass sie immer noch Präparate von „Euthanasie“-Opfern in ihren Sammlungen aufbewahrt. Zum Teil stammten die begrabenen Präparate auch von Personen, die auf natürliche Weise zu Tode kamen. Kurz gesagt, die erwähnte Bestattung war chaotisch und unvollständig.

Präparat: anatomischer Hirnschnitt

Paul Wendling

Schwierige Fragen für die Forschung

Aus dieser Situation ergibt sich die Notwendigkeit, Einzelpersonen zu identifizieren und die Herkunft der Hirnschnitte zu klären. Ich bin Mitglied einer Gruppe von unabhängigen Historikern und Historikerinnen, die im Auftrag der Max-Planck-Gesellschaft an der Identifizierung der Opfer und der Erforschung ihrer Todesumstände arbeiten. Einige Fragen sind nach wie vor offen: In welchem Ausmaß dürfen persönliche Daten Gegenstand historischer Forschung werden?

Veranstaltungshinweis

Am 19.3. hält Paul Weindling den Vortrag: „Provenance and Personal Identity: Problems of Brain Tissues from the Era of National Socialism“. Ort: IFK Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften | Kunstuni Linz, Reichsratsstraße 17, 1010 Wien. Zeit: 18.15 Uhr

Eine besondere Herausforderung stellt der Umgang mit Krankheiten dar. Kann im Fall eines Kriegsgefangenen, der an einer bestimmten Erbkrankheit starb und dessen Gehirn später in die Sammlung aufgenommen wurde, die Person mit der Krankheit in Verbindung gebracht werden? Was, wenn diese Erbkrankheit nur als Vorwand für seine Tötung diente? In welchem Ausmaß sollte hier der Grundsatz der Vertraulichkeit, der eigentlich dem Schutz von lebenden Personen dient, gelten? Oder sollten die Opfer beim Namen genannt werden, wie es im Falle des Holocausts mittlerweile gängige Praxis ist? Sollte ein schottischer Kriegsgefangener, dessen Gehirn auf Grund einer neurologischen Erkrankung in eine Sammlung aufgenommen wurde, genauso identifiziert werden, wie Jüdinnen und Juden, die 1940 in Warschau an von Läusen übertragenem Fleckfieber verstarben?

Von Patienten und Patientinnen geschaffene Kunst zeigt, dass die individuelle Lebensgeschichte mit ihren spezifischen Erfahrungen für die Identitätsbildung ausschlaggebend ist. Gerade auch Krankheit formt die Lebensgeschichte. Wenn aber Krankheit als persönliche Angelegenheit betrachtet wird, die aus rechtlichen Gründen nicht Gegenstand historischer Forschung sein darf, und wenn die persönliche Identität so privat ist, dass Namen nicht preisgegeben werden dürfen, dann stehen wir vor einer bürokratischen Mauer, die jegliche Identitätsfeststellung verhindert. Wie jener Toten, die für so lange Zeit Forschungsobjekte waren, auf angemessene Weise gedacht werden kann, bleibt also höchst fragwürdig.

Aus dem Englischen: Wolfgang Trimmel

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