EU-Behörde: Glyphosat nicht krebserregend

Im Streit über die Wiederzulassung des umstrittenen Pflanzengifts Glyphosat in der Europäischen Union ist eine Vorentscheidung gefallen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) stufte das massenhaft eingesetzte Unkrautvernichtungsmittel als nicht krebserregend ein.

Der amerikanische Monsanto-Konzern setzt das Mittel unter dem Markennamen Roundup ein und hat damit Milliardenumsätze gemacht. In der Agrarindustrie wird das Mittel als entscheidend für eine Ertragssteigerung bewertet.

Temporäre Verlängerung

Die EU-Zulassung für Glyphosat war eigentlich am 30. Juni 2016 ausgelaufen. Die EU-Kommission hatte damals die Genehmigung um eineinhalb Jahre verlängert, obwohl der Einsatz unter den Mitgliedsstaaten umstritten ist, da die Chemikalie unter anderem als krebserregend galt. In dieser Zeit sollte untersucht werden, ob Glyphosat Krebserkrankungen auslösen kann.

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Dem Thema widmet sich auch ein Beitrag in Wissen aktuell am 16.3. 13:55

Der Vorsitzende der Abteilung für Risikobewertung der ECHA, Tim Bowmer, erklärt nun, die Unbedenklichkeit von Glyphosat für die menschliche Gesundheit ergebe sich aus human- und tiermedizinischen Studien. Unstrittig sind massive negative Einflüsse der Chemikalie auf die Artenvielfalt.

Mitgliedstaaten müssen entscheiden

Bisher konnten die EU-Staaten keine Einigung darüber erzielen, ob das Herbizid weiter eingesetzt werden darf. In dem entscheidenden Gremium stimmten von den 28 Mitgliedsländern 19 für eine weitere Zulassung, sieben enthielten sich, darunter Österreich. Frankreich und Malta waren dagegen.

Die EU-Kommission erklärt, sie habe die Bewertung seitens der ECHA zur Kenntnis genommen. Nach Eingang der endgültigen Version werde sie ihre Diskussionen mit den EU-Mitgliedsstaaten wieder aufnehmen.

Umweltschützer bestürzt

Die Risikobewerter der heimischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) „sehen den Wirkstoff als sicher für Menschen an“, hieß es am Mittwoch in einer Online-Stellungnahme der AGES. Allerdings müssten mögliche Umweltauswirkungen minimiert werden. Österreich habe auf Fachexperten-Ebene wiederholt Einschränkungen des Glyphosat-Einsatzes im landwirtschaftlichen und nicht-landwirtschaftlichen Bereich gefordert.

Seit August 2016 hat die Zulassungsbehörde BAES bestehende Pflanzenschutzmittelzulassungen Glyphosat-haltiger Produkte mit dem Beistoff Tallowamin aufgehoben. Die Regulierung bzw. Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln fällt in die Zuständigkeit der Pflanzenschutzgesetze der neun Bundesländer.

Greenpeace Österreich sah unterdessen „keine Entwarnung bezüglich der Gefahren von Glyphosat“. Die Einschätzung der ECHA stütze sich unter anderem auf von der Industrie selbst durchgeführte Studien, die der Öffentlichkeit nicht vollständig zugänglich gemacht worden seien. Die Umweltschutzorganisation Global 2000 reagierte „mit großer Bestürzung“. Wirtschaftliche und politische Interessen hätten „bei dieser Entscheidung offenbar größeres Gewicht als die wissenschaftlichen Fakten“. Die IndustrieGruppe Pflanzenschutz (IGP) sprach dagegen ebenfalls in einer Aussendung von einem „Sieg der Wissenschaft über absurde und populistische NGO-Kampagnen“.

science.ORF.at/APA/Reuters

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