Zahlreiche „lokale“ Beschränkungen möglich

Die geplante Neuregelung der Uni-Finanzierung ermöglicht neue „lokale“ Zugangsbeschränkungen. Allein an der Uni Wien könnten nach derzeitigem Stand bis zu zehn Bachelor-Studien mit Eingangshürden versehen werden.

Dies zeigen die Erläuterungen zum Gesetzesentwurf. Neben der Möglichkeit zur Beschränkung von Jus, Fremdsprachen und Erziehungswissenschaften an allen Unis ermöglicht der Entwurf auch rein standortbezogene Regelungen: Diese würden dann zum Tragen kommen, wenn ein Studium nur an einer bestimmten Uni überlaufen ist bzw. überlaufen zu werden droht.

Voraussetzung dafür sollen entweder unzumutbare Betreuungsverhältnisse durch Überschreiten einer bestimmten Betreuungsrelation („sanierend“) sein oder eine 50-prozentige Steigerung der Anzahl der Studienanfänger in den letzten beiden Studienjahren („präventiv“).

U.a. Politologie in Wien und Umweltschutz in Graz

In den Erläuterungen zum Entwurf sind dabei die Studienfelder an jenen Unis aufgezählt, die aufgrund der Anfänger- bzw. Studentenzahlen der vergangenen Jahre von der Regelung erfasst wären: Allein an der Uni Wien wären das Bildende Kunst (Kunstgeschichte), Musik und darstellende Kunst (Musikwissenschaft, Theater- Film- und Medienwissenschaft), Muttersprache (Deutsche Philologie, Sprachwissenschaft), Politikwissenschaften und Staatsbürgerkunde, Soziologie und Kulturwissenschaften (Kultur- und Sozialanthropologie, Europäische Ethnologie) sowie Chemie.

An der Universität Graz würde nach derzeitigem Stand das Studienfeld Umweltschutz (Umweltsystemwissenschaften) betroffen sein, an der Uni Salzburg die Geowissenschaften (Geologie, Geographie), an der Universität für Bodenkultur (Boku) das Studienfeld Natürliche Lebensräume und Wildtierschutz (Umwelt- und Bioressourcenmanagement), an der Uni Linz die Ausbildung von Lehrkräften in berufsbildenden Fächern (Wirtschaftspädagogik) sowie an der Montanuni Leoben Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (Angewandte Geowissenschaften, Petroleum Engineering, Rohstoffingenieurwesen).

Über die Einführung einer Beschränkung entscheidet das Rektorat. Da die Regelung erst für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 in Kraft treten soll, sind noch Verschiebungen möglich - es könnten bei verstärktem bzw. vermindertem Studentenzustrom also neue Fächer dazukommen bzw. bestehende wegfallen.

science.ORF.at/APA

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