Experten streiten über CRISPR und Co

Mit der „Genschere“ CRISPR lässt sich das Erbgut von Tieren und Pflanzen gezielt verändern. Wie streng diese und ähnliche neue Gentechniken geregelt sein sollen, darüber herrscht vor einer EU-Entscheidung Streit.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) will in den kommenden Monaten darüber entscheiden, ob Organismen, die mit Verfahren wie CRISPR manipuliert wurden, rechtlich als gentechnisch verändert gelten.

Der Hintergrund ist, dass solche Pflanzen zum Teil nicht mehr von ihren natürlichen Vertretern unterschieden werden können.

EU-Generalanwalt: „Nicht in jedem Fall“

Nach Ansicht des EU-Rechtsexperten Ludwig Krämer müssen Pflanzen und Tiere, die mit solchen Verfahren erzeugt wurden, vor dem Anbau oder einem Import in einem Zulassungsverfahren auf mögliche Risiken untersucht werden. Zu diesem Schluss kommt er in einem Gutachten, das er im Auftrag des eher gentechnischkritischen Instituts Testbiotech erstellt hat.

Eine andere Position vertritt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Michal Bobek. Er hatte im Jänner in einer Stellungnahme argumentiert, dass solche Organismen nicht in jedem Fall als gentechnisch verändert anzusehen sind. Damit könnten sie von der strengen gesetzlichen Regulierung ausgenommen werden.

Viele Experten sehen enormes Potenzial in den neuen Technologien, etwa im Bereich der Pflanzenzucht. Andere fürchten, dass damit gentechnisch veränderte Pflanzen unkontrolliert angebaut oder ohne Kennzeichnung auf den Markt kommen könnten.

Der EuGH muss nun darüber entscheiden, ob alle mit den neuen Verfahren erzeugten Organismen unter die strengen Vorgaben der sogenannten GVO-Richtlinie fallen, welche Anbau und Zulassung von „gentechnisch veränderten Organismen“ (GVO) regelt.

science.ORF.at/dpa

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