Uniko „erstaunt“ über verschärftes Fremdenrecht

Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat eine Verschärfung der Bestimmungen für Studenten aus Drittstaaten beschlossen. Darüber zeigt sich die Universitätenkonferenz (uniko) „erstaunt“.

Künftig sollen die betroffenen Studierenden schon für die Teilnahme an einem Vorstudienlehrgang elementare Deutschkenntnisse auf A2-Niveau nachweisen müssen.

“Schreckt hochklassige Talente ab“

Wer in Österreich als Drittstaatenangehöriger als ordentlicher Hörer studieren will, muss je nach Hochschule Deutschkenntnisse auf B2- („selbstständige Sprachverwendung“), meist aber auf C1-Niveau („kompetente Sprachverwendung“) nachweisen. Bis dorthin kann aber auch ohne Sprachkenntnis als außerordentlicher Hörer ein Vorstudienlehrgang zum Spracherwerb absolviert werden, der mit einer Ergänzungsprüfung endet.

Die uniko gibt zu bedenken, dass einerseits an Österreichs Universitäten „viele (Master-)Studiengänge bereits in Englisch geführt werden, weshalb die geforderten Deutschkenntnisse zu Studienbeginn nicht zwingend notwendig sind“. Zum anderen würden „damit vor allem hochklassige Talente - sei aus dem Bereich der Musik oder aus den technischen Studienrichtungen - abgeschreckt“, so uniko-Präsidentin Eva Blimlinger in einer Aussendung.

„Problematisch ist auch der Aspekt, dass über den Umweg des Fremdenrechts ganz offensichtlich in die Autonomie der Universitäten bei der Zulassung von Studierenden eingegriffen werden soll“, meinte Blimlinger. Über deren Eignung könne aber nicht das Innenministerium entscheiden. Derzeit seien in Österreich rund 30.000 Studenten aus Nicht-EU-Ländern inskribiert.

Geteilt werden die Bedenken von der SPÖ. „Es handelt sich bei diesem Vorhaben nicht nur um einen Eingriff in die Autonomie der Universitäten bei der Zulassung von Studierenden - es offenbart auch den provinziellen Geist dieser Regierung“, so Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl in einer Aussendung.

science.ORF.at/APA

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