„Malta ist wie ein Gefängnis“

Keine Aufenthaltsgenehmigung, aber auch nicht abschiebbar - so geht es vielen Flüchtlingen auf Malta. Wie schwierig sich dieses Leben im rechtlosen Dazwischen gestaltet, beschreibt die Kulturanthropologin Sarah Nimführ in einem Gastbeitrag.

Ende Februar 2017 kam es in Malta erneut zum Suizid eines abgelehnten, nicht abschiebbaren Asylsuchenden. Der Geflüchtete befand sich seit acht Jahren in Malta ohne jegliche Bleibeperspektive. Er beantragte bereits die freiwillige Rückkehr, die jedoch bis zu seinem Tod nicht durchgeführt werden konnte. In den vergangenen Jahren ergriffen in Malta immer mehr Geflüchtete diesen bezeichnenden und endgültigen Weg, sich aus dem permanenten Limbo zu befreien.

Sarah Nimführ

Jan Dreer für IFK

Über die Autorin

Sarah Nimführ studierte Empirische Kulturwissenschaft und Erziehungswissenschaft in Tübingen. Sie ist Mitglied des Netzwerkes Kritische Migrations- und Grenzregimeforschung (Kritnet). Seit Jänner 2016 ist sie DOC-Stipendiatin der Österreichischen Akademie der Wissenschaften am Institut für Europäische Ethnologie der Universität Wien. Derzeit ist sie ÖAW/IFK_Junior Fellow.

Im vergangenen Jahr ist das Thema Abschiebungen wieder mehr in den Fokus politischer und medialer Debatten gerückt. Die Diskrepanz zwischen der Erteilung von Ausweisungsbescheiden und tatsächlich durchgeführten Außerlandesbringungen, auch deportation gap genannt, ist ein EU-weites Phänomen. Diese Nichtabschiebbarkeit wird durch eine Reihe rechtlicher und praktischer Faktoren verursacht. Am Beispiel des Mittelmeerstaates Maltas sind deren Folgen deutlich sichtbar und spürbar.

Der permanente Ausnahmezustand

Aus der Perspektive der Geflüchteten ist der Status der Nichtabschiebbarkeit von einem hohen Maß an Unsicherheit und äußerst schwierigen Lebensbedingungen gekennzeichnet. Obgleich die Wahrscheinlichkeit einer Abschiebung eher gering ist, erteilt Malta für abgelehnte Geflüchtete keinen Aufenthaltstitel. Es existiert nur eine de-facto-Duldung, die jedoch nicht gesetzlich verankert ist.

So haben nicht abschiebbare Geflüchtete meist jahrelang nur begrenzten Zugang zu Beschäftigung oder grundlegenden Dienstleistungen sowie einen stark eingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung. Zudem besitzen Betroffene im Vergleich zu Geflüchteten mit Schutzstatus keine Reisedokumente. „Malta ist wie ein Gefängnis. Ich kann nicht mal nach Italien reisen. Ich sitze auf dieser Insel fest“, beschreibt ein Geflüchteter seine derzeitige Situation.

Geflüchtete demonstrierten im Juli 2015 gegen Entrechtungen und Diskriminierungen

Sarah Nimführ

Geflüchtete demonstrierten im Juli 2015 gegen Entrechtungen und Diskriminierungen

Eine Inklusion in Maltas Gesellschaft scheint nicht auf der politischen Agenda zu stehen, da dies deutlich gegen die postulierte Rückführungspolitik sprechen würde. Das Negieren der Anwesenheit abgelehnter Asylsuchender führt zu fortschreitenden Ausgrenzungsmechanismen.

Managements der Entrechtungen

Nach Ablauf der verordneten Inhaftierungszeit in den detention centres werden nahezu alle ungeregelt eingereisten Geflüchteten für maximal zwölf Monate in sogenannten open centres untergebracht. Sobald der Unterkunftsvertrag mit einem open centre endet, verlieren abgelehnte Asylsuchende jeglichen Anspruch auf staatliche Unterstützung.

Veranstaltungshinweis

Am 13.03.17 hält Sarah Nimführ einen Vortrag am IFK: „Malta is like a prison.“ – Islandness im Blickpunkt von Nichtabschiebbarkeit. Ort: IFK, Reichsratstraße 17, 1010 Wien. Zeit: 18.15 – 20.00 Uhr.

Die Job- und Wohnungssuche gestaltet sich sehr schwierig. Abgelehnte Asylsuchende erhalten nur eine dreimonatige Arbeitserlaubnis, die von den Arbeitgeber*innen beantragt werden muss. Diese Arbeitserlaubnis führt weder zu einer Aussetzung des Abschiebebescheids, noch regularisiert sie den Aufenthaltsstatus der Geflüchteten. Die meisten Arbeitgeber*innen bevorzugen Geflüchtete mit einem Aufenthaltstitel. Somit sind nicht abschiebbare Geflüchtete häufig auf informalisierte Beschäftigung angewiesen, was viel Spielraum für Ausbeutungen lässt.

Rechtlos, aber nicht ohne Stimme

Sarah Nimführ

Rechtlos, aber nicht ohne Stimme

„Es gab Berichte von Leuten die haben für ne Flasche Cola und für ein maltesisches Ölbrot den ganzen Tag gearbeitet. Die Leute suchen verzweifelt Arbeit, das ist die erste Möglichkeit für sie aus den open centres rauszukommen und selbstständig zu leben“, so der stellvertretende Direktor einer nationalen Nichtregierungsorganisation.

Organisierte Desintegration

Der täglich mögliche Arbeitsplatzverlust wird existenziell bedrohlich, da gegebenenfalls die Miete nicht mehr gezahlt werden kann. Haben abgelehnte Asylsuchende einen Arbeitsvertrag und verlieren ihren Arbeitsplatz, besteht trotz Steuerzahlungen kein Anspruch auf Sozialleistungen, wie ein Geflüchteter berichtet:

Literaturhinweis

Nimführ, Sarah/Otto, Laura/Samateh, Gabriel (2017): Gerettet, aber nicht angekommen. Von Geflüchteten in Malta. In: Hess, Sabine/Kasparek, Bernd/Kron, Stefanie/Rodatz, Mathias/Schwertl, Maria/Sontowski, Simon (Hg.): Der lange Sommer der Migration : Grenzregime III, S. 137-150.

„Seit mehr als zehn Jahren bin ich nun in Malta ohne Dokumente. Ich habe eine Arbeitserlaubnis, bezahle Steuern und Sozialversicherungsbeiträge wie alle anderen auch. Und trotzdem habe ich keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung.“

Es scheint, dass Malta von dieser Regelung hauptsächlich Gebrauch macht, um von der Arbeitskraft der Geflüchteten zu profitieren und „als ein Kontrollinstrument um abgelehnte Asylsuchende im Falle einer Abschiebung zurückverfolgen zu können“, erläutert die Sozialwissenschaftlerin Maria Pisani.

Solidarität und Vernetztsein

Die prekäre Lebenssituation besteht auch für die, die unter regulierten Bedingungen arbeiten. Das Vernetztsein stellt deshalb einer der wichtigsten Säulen im maltesischen Alltag der Geflüchteten dar: sie kochen gemeinsam, teilen ihr Geld, übersetzen sich gegenseitig oder lassen andere bei sich wohnen.

Blick durch die Pforte eines open centres

Sarah Nimführ

Blick durch die Pforte eines open centres

In den vergangenen zwei Jahren gründeten Geflüchtete vermehrt freiwillige Migrant*innenorganisationen um sich mittels gemeinsamer Kampagnen für das „Recht auf Rechte“ einzusetzen. So wurden Demonstrationen, Gedenkspaziergänge und Solidaritätsmärsche initiiert. Geflüchtete gründeten beispielsweise die Internetplattform „The Migrant Skills Register“, die arbeitssuchende Migrant*innen und Arbeitgeber*innen zusammenführt und kostenfreie Bewerbungstrainings sowie Kompetenzworkshops anbietet.

Migrantische Kämpfe

Der Politologe Peter Nyers betont die Notwendigkeit migrantischer Kämpfe: Die Rechte müssten von denen ergriffen werden, denen es eben an Rechten mangele. Viele fürchten jedoch Vergeltungsmaßnahmen, wenn sie versuchen, ihre Rechte einzufordern, so dass sie sich nur zögerlich aktiv gegen Exklusionsmechanismen wehren.

Die Verantwortung für soziale Gerechtigkeit zu sorgen und Menschenrechte zu garantieren, sieht der Soziologe Zygmunt Bauman deshalb bei den Privilegierten, welche die Ausgeschlossenen eben zu Ausgeschlossenen machen.

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