Streit um Patente auf Biergerste

105 Liter Bier werden durchschnittlich pro Jahr und Person hierzulande getrunken. Österreich belegt damit Platz 2 in Europa. Um eine grundlegende Zutat von Bier ist aber nun ein heftiger Streit entbrannt: Drei Patente wurden auf Gerstenpflanzen angemeldet - Kritiker befürchten weit mehr.

EP2384110, EP2373154 und EP2575433 - so lauten die Nummern der von den Bierkonzernen Heineken und Carlsberg eingebrachten Patentanträge, die anhand dieser Bezeichnung in der Datenbank des europäischen Patentamts gesucht werden können. Sie umfassen spezielle Gerstenpflanzen, ihre Ernte sowie alle damit erzeugten Produkte - von Rohstoffen wie Malz und Würze bis hin zum Getränk selbst. Ein Patent enthält zusätzlich noch eine besonders energieeffiziente Herstellung.

Heineken und Carlsberg haben die Patente gemeinsam eingereicht, weil sich mit der Gerste ein besonders gut schmeckendes Bier auch bei langer Lagerung erzeugen lässt und weniger Energie beim Brauen nötig ist.

Keine Erfindungen, trotzdem Eigentum

Ein Patent auf eine Erfindung ist nichts Besonderes, im Gegenteil: Genaue Regeln sind nötig, damit Forscherinnen und Erfinder für ihren Aufwand entschädigt werden, Forschung und Entwicklung auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Bei den patentierten Pflanzen handelt es sich laut Kritikern aber um keine Erfindung. Denn die Besonderheiten der Pflanzen gehen auf zufällige Veränderungen im Erbgut zurück, wie sie auch im Rahmen konventioneller Züchtung genutzt werden. Beate Koller, Geschäftsführerin von Arche Noah, einem Verein, der sich um Erhaltung und freien Zugang zu alten Pflanzensorten bemüht: „Das sind keine technischen Erfindungen, und trotzdem werden exklusive Eigentumsrechte darauf erteilt.“

Arche Noah hat deshalb gemeinsam mit mehreren NGOs in ganz Europa gegen die Patente von Heineken und Carlsberg Einspruch eingelegt. Koller sieht einen Bruch mit einem Grundsatz der Landwirtschaft: „Bisher galt, dass der Züchtungsfortschritt immer auch für zukünftige Züchtungen zur Verfügung steht, es also keinen Besitz an genetischen Ressourcen gibt.“

Kritik auch von Brauereien

Die Patente auf Gerste werden aber nicht nur von Umweltorganisationen kritisch gesehen, sondern auch von jenen Brauereien, die nicht zu den Patentinhabern Heineken und Carlsberg gehören, wie beispielsweise Stiegl, Österreichs größte Brauerei in Familienbesitz. Sie sieht in einer Stellungnahme die Geschmacksvielfalt bedroht, wenn Konzerne Braugersten bzw. deren Eigenschaften patentieren lassen.

Ö1 Sendungshinweis:

Über den Patentstreit um Braugerste berichten auch die Journale um 7 und 8 Uhr am 22.4.2017.

Peter Krammer, Geschäftsführer der Brauerei Hofstetten und Obmann eines Vereins mehrerer Privatbrauereien in Oberösterreich, betrachtet vor allem die Saatgutpatentierung kritisch. Kleinere Betriebe wie seiner können sich Registrierung und Lizenzierung von Saatgut kaum leisten. Er befürchtet, dass die drei Patente auf Braugerste Schule machen könnten. Und auch Arche Noah-Geschäftsführerin Beate Koller sieht eine Vorbildwirkung: „Es gibt dem Vernehmen nach viele Patentanträge (zu Pflanzen, Anm.) in der Pipeline, die derzeit zurückgehalten werden, weil eine Klärung auf politischer und rechtlicher Ebene notwendig ist.“

Reine Forschung, keine Praxis

Nicht ganz nachvollziehen kann die Aufregung Markus Liebl, Generaldirektor der österreichischen Brauunion, die zum Heineken-Konzern gehört. „Da geht es rein um wissenschaftliche Forschung und nicht um die Praxis“, sagt er im Interview mit Ö1. Es sei positiv, wenn an Getreidesorten und ihrer Verbesserung geforscht wird. Für die Praxis in Österreich seien die von Mutterkonzern Heineken gemeinsam mit Carlsberg patentierte Gerstensorten unwichtig: „Wir verwenden die patentierten Gersten nicht. Unseren Bedarf erfüllen in Österreich zugelassene Braugerstensorten zur Gänze.“

Bei Heineken und Carlsberg betont man in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass die Patente nicht den Zweck haben, anderen die Arbeit mit den betroffenen Pflanzen zu verbieten. Stattdessen möchte man durch die Patentierung eine legale Möglichkeit schaffen, um für die Verwendung Gebühren zu verlangen. Die Gerstensorten selbst hält man wegen der „verwendeten Technologie“ für patentierbar. Geistige Eigentumsrechte seien die Bedingung für Wachstum und Innovation, so Heineken und Carlsberg.

Ministerium gegen Patente auf Pflanzen

Aus dem für Patente zuständigen österreichischen Infrastrukturministerium heißt es, dass „Patente auf Saatgut, Pflanzen und Tiere inakzeptabel“ seien. Derzeit laufe gerade eine Diskussion innerhalb der Europäischen Patentorganisation zur Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren, am 27. April wird das entsprechende Papier zum ersten Mal mit allen Mitgliedsstaaten - darunter auch Österreich - diskutiert.

Das Infrastrukturministerium erarbeitet dazu eine gemeinsame Position mit NGOs, Sozialpartnern und Industriellenvereinigung. Ziel sei, dass die Vorgaben zum Europäischen Patentübereinkommen geändert werden. Durch konventionelle Züchtungsverfahren gewonnene Pflanzen und Tiere müssen von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sein, so das Ministerium in einer Stellungnahme.

Elke Ziegler, Ö1 Wissenschaft

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