Das Recht, Rechte zu haben

Wie sichert man das Recht staatenloser Flüchtlinge in einer Welt souveräner Nationalstaaten? Mit dieser Unmöglichkeit beschäftigte sich Hannah Arendt in den 50er-Jahren. Ihr Schluss, wonach das „Recht, Rechte zu haben“ das wichtigste sei, ist bis heute aktuell.

Die politische Theoretikerin beschäftigte sich mit dem Problem der Staatenlosigkeit von jüdischen Flüchtlingen während der Nazizeit – ein Schicksal, von dem sie selbst mehrere Jahre betroffen war bis sie die US-amerikanische Staatsbürgerschaft erhielt. Dem Herausfallen aus dem „Rahmen der Legalität“ widmete sie sich in dem Text „Aporien der Menschenrechte“.

Das englische Original erschien 1951, genau in jenem Jahr, als die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet wurde. Darüber, wie diese beiden Ereignisse zusammenhängen und warum das Problem noch immer nicht vollständig gelöst ist, sprach science.ORF.at mit der Kulturwissenschaftlerin Elisabeth Gallas vom Leipziger Simon-Dubnow-Institut.

science.ORF.at: Wenn man aus einem staatlichen Gefüge herausfällt, fällt man aus der Menschheit heraus, schreibt Arendt. Warum ist das für sie so wichtig?

Porträtfoto von Elisabeth Gallas

ORF, Katharina Gruber

Elisabeth Gallas ist leitende wissenschaftliche Mitarbeiterin am Simon-Dubnow-Institut in Leipzig. In ihrer Dissertation „Das Retten der Bücher“ beschäftigte sie sich mit der Frage der Rechtsprechung nach 1945 aus jüdischer Perspektive und mit dem Denken Arendts. 2012/13 war sie Forschungsstipendiatin am Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien.

Elisabeth Gallas: Arendts Gedanken entspringen der Auseinandersetzung mit der Erfahrung des Holocausts. Ihr geht es darum, wie menschliches Zusammenleben nach der jüdischen Katastrophe neu geordnet werden kann. Sie fragt sich, wie man nach dieser Periode der absoluten Rechtlosigkeit und der Vernichtung zu einer immer noch universell gültigen Rechtsprechung kommen kann. Sie ist aber skeptisch, denn Menschenrechte haben eigentlich keine Verankerung, solange die souveränen Nationalstaaten nicht tatsächlich daran gebunden werden.

Das war zu Arendts Zeit faktisch nicht möglich, und es dauerte noch lange, bis internationale Rechtsprinzipien bindender wurden. Genau in der Zeit, in der die UNO-Erklärung der Menschenrechte entstand, wies Arendt auf diese Spannung hin. Mit anderen Intellektuellen hat sie sehr viel dazu beigetragen, dass das Recht auf Staatsbürgerschaft in die Menschenrechtserklärung aufgenommen wurde und dass die Abweisung von Asylsuchenden an der Grenze nicht mehr so leicht geschieht, wie sie noch vor der Flüchtlingskonvention geschehen konnte. All diese Dinge sind heute geregelt.

Was aber nicht heißt, dass sich die Länder daran halten …

Gallas: Nein, mit der jetzigen Flüchtlingssituation sind die Fragen Arendts wieder hoch aktuell geworden – und zwar nicht irgendwo anders, sondern in unseren eigenen Ländern. Die Fragen sind relevant, auch wenn die Situation nicht die gleiche ist wie zu Arendts Zeiten. Damals gab es die Genfer Flüchtlingskonvention noch nicht, und das ist ein fundamentaler Unterschied. Theoretisch haben Geflüchtete heute einen Rechtekatalog und können sich darauf berufen. Sie haben das Recht auf Anerkennung ihrer Person und auf Schutz. Dass sich Nationen aufgerufen fühlen, Flüchtlinge zu beherbergen, war nicht selbstverständlich. Der Status der Flüchtlinge änderte sich mit der Genfer Flüchtlingskonvention. Aber nicht so weitreichend, wie es nach dem Zweiten Weltkrieg gefordert worden war. Jeden Tag erleben wir, dass sich Ländern nicht an die Flüchtlingskonvention halten. Und dass es auch sehr schwer ist, da tatsächlich eine Verbindlichkeit herzustellen.

Porträtfoto von Hanna Arendt

AP

Hannah Arendt 1969

Der Stellenwert der Genfer Flüchtlingskonvention wird in der Krise immer kleiner. Ist das nicht genau das Problem, das Arendt anspricht? Das internationale Recht ist machtlos, wenn sich keine nationale Regierung für seine Einhaltung einsetzt. Es ist vom guten Willen der einzelnen Staaten abhängig …

Gallas: Ja, wir müssen immer noch darüber nachdenken, wie sich internationale Rechtsstandards halten, wie man sie verteidigt und wie sie von denen angerufen werden können, die sie brauchen. Da sehen sich Akteure heute immer noch vor ähnliche Probleme gestellt wie nach dem Zweiten Weltkrieg. Arendt wollte zeigen, dass diese universellen Prinzipien letztlich proklamatorisch bleiben. Sie sind moralisch richtig, aber solange es keine nationale Gesetzgebung gibt, die diese Punkte verankert, werden die, die außerhalb eines nationalen Kontexts stehen, keine Rechte haben.

Hat sich dann überhaupt etwas verändert?

Gallas: Ja, das Menschenrecht hat sich institutionalisiert. Es gibt heute die Verpflichtung auf internationale Rechtsprinzipien. Die Genfer Konvention wurde von nahezu allen UNO-Mitgliedsstaaten unterschrieben. Das Problem ist, dass niemand sanktionieren kann, wenn diese Rechtsprinzipien gebrochen werden. Und dass es zum Beispiel Geflüchtete, die nach Europa kommen, schwer haben, überhaupt ihr Recht einzuklagen. Diese Spannung besteht weiterhin, weil am Ende der souveräne Staat entscheidet, wie mit diesen internationalen Regularien umzugehen ist.

Es gibt aber mehr Kontrollinstanzen als früher und Akteure, die kontinuierlich auf Menschenrechtsverletzungen hinweisen. Die Ausstrahlungskraft von Institutionen wie Human Rights Watch oder Amnesty International sollte man nicht unterschätzen. Der Vorwurf der Missachtung von Menschenrechten allein bewirkt aber noch kein Umdenken im politischen Handeln. Es wird darüber öffentlich diskutiert und es gibt dadurch eine Form von politischer Kontrolle, aber das alles hat nichts mit Sanktionieren zu tun - das kann man nach wie vor nicht.

Arendt fordert ein Recht auf Zugehörigkeit. Meint sie damit eine Staatsbürgerschaft oder eine Art Weltbürgerschaft?

Gallas: Sie will das Recht auf Staatsbürgerschaft universell verankert sehen. Mit dem „Recht, Rechte zu haben“ meint sie staatsbürgerschaftliche Rechte, weil nur sie individuelles Recht, also den einzelnen Menschen in seinem Sein, sichern. Nur wenn wir Teil eines Rechtszusammenhangs sind, können wir nach Arendt als Teil der Menschheit agieren, uns politisch betätigen, Meinungen äußern, ein Urteil fällen. Und das ist die Grundlage des ganzen Nachdenkens zu diesem Thema.

Veranstaltung

„Hannah Arendt und die Wertung der Moderne“ – unter diesem Titel fand von 21. bis 23. Juni ein Workshop statt, den das Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien gemeinsam mit dem IFK - Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften und dem Wien Museum veranstaltete.

Für Arendt gibt es eine Form von geeinter Menschheit, das heißt, Menschen sind gleich in ihrer Unterschiedlichkeit und sind als solche anzuerkennen. Nur dann funktioniert Menschheit und menschliches Zusammenleben. Das ist Prämisse alles Nachdenkens, die heute oft verloren ist. Arendt sagt: „Die Verletzung der Rechte des Einzelnen ist gleichbedeutend mit der Verletzung der Rechte aller.“ Das heißt, geben wir den anderen kein Recht, geben wir uns selbst keines mehr. Dieses philosophische Moment muss man in die politische Realität übertragen.

Den Weltstaat und die Weltdemokratie und viele Konzepte, die in dieser Zeit diskutiert wurden, hält Arendt aber für utopisch. Das Vertrauen auf internationales Recht, das die Menschenrechte sichern kann, war nach dem Holocaust verloren. Niemand hatte sich damals eingesetzt und im notwendigen Maße verantwortlich gefühlt. Deshalb ist für Arendt nur über die nationalstaatlichen Rechtszusammenhänge Recht für alle herstellbar.

Tut sich da nicht eine weitere Paradoxie der Menschenrechte auf? Sie spricht von einem Recht, nicht aus dem Recht herauszufallen. Aber es gibt Staaten, in denen man auch als Staatsbürger kein Recht auf Menschenrecht hat …

Gallas: Arendt war davon überzeugt, dass es eine Form von internationaler Gerichtsbarkeit geben muss. Was es ja heute auch gibt mit dem Internationalen Strafgerichtshof, der in der Lage ist, Sanktionen gegen totalitäre Regime zu verhängen und Menschenrechtsverletzungen nachzugehen. Arendt formulierte 1949 ganz eindeutig, dass es politische Realitäten gibt, die erfordern, dass die Souveränität verletzt wird und dass von außen in ein Staatsgebilde eingeschritten wird.

Eine weitere Paradoxie der Menschenrechte ist, dass sie oft als in sich widersprüchlich wahrgenommen werden. Man denke nur an menschenfeindliche Aussagen, die mit Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden. Setzt sich Arendt damit auch auseinander?

Gallas: Nicht konkret, ihr geht es um etwas Grundlegenderes. Sie formuliert keinen Rechtekatalog aus, sondern forderte eine Fundierung, weil für sie klar ist: Über alle diese Rechte kann man schön nachdenken und sprechen, aber sobald man sie nicht mehr anrufen kann, bringen sie einem nichts mehr. Das zeigte sich während des Holocausts: Genau diejenigen, für die die Menschenrechte besonders wichtig waren, konnten sie nicht anrufen. Deshalb versucht Arendt, die Grundlagen dessen, was Recht sein kann, neu zu denken. Ihr geht es darum, was es heißt, überhaupt Recht anrufen und sich als Rechtssubjekt verstehen zu können. Das ist für sie das Recht, das universell gültig sein muss. Das „Recht, Rechte zu haben“ ist für Arendt das grundlegende Menschenrecht, auf dem dann alle anderen Menschenrechte aufbauen. Wie sich das dann ausformuliert, welche Rechte geschützt werden in den Menschenrechten und ob sie eventuell widersprüchlich sind, findet auf einer zweiten Ebene statt.

Für Arendt funktionieren die Menschenrechte also nur als universales Konzept, auf das jeder Mensch ein grundlegendes Recht haben muss. Heute stehen universalistische Ideen oft in der Kritik, eurozentrisch zu sein …

Gallas: Dabei wird übersehen, dass die UNO-Kommission, die über Menschenrechtserklärungen nachdachte, versuchte, verschiedene kulturelle Traditionen zusammenzubinden und darüber nachzudenken, was Mensch und Recht in verschiedenen Kontexten bedeuten. In der Kommission saßen keineswegs nur Europäer. So brachte beispielsweise der chinesische Delegierte die konfuzianische Idee dessen, was das menschliche Wesen ausmacht, ein. Die Formulierungen wurden so abstrahiert und auf die Grundbedürfnisse der Menschenwürde abgestimmt, dass sie tatsächlich universelle Gültigkeit haben können.

Interview: Katharina Gruber

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