Neues Gesetz soll Forschung planbarer machen

Österreich soll im Frühjahr 2019 ein Forschungsfinanzierungsgesetz bekommen, das mehr Planbarkeit verspricht. Das will der Ministerrat am Mittwoch beschließen. Ebenfalls geplant: eine Exzellenzinitiative, eine Förderdatenbank und ein neues Beratungsgremium.

Außerdem soll die 2020 auslaufende Forschungsstrategie durch eine bis 2030 laufende neue Strategie ergänzt werden, heißt es in dem von Bildungs-, Wirtschafts- und Infrastrukturministerium vorgelegten Ministerratsvortrag. Details über die Exzellenzinitiative, etwa ihre Dotierung, sollen bei einem für das Frühjahr 2019 geplanten FTI-Gipfel bekannt gegeben werden.

“ÖAW eher dabei“

Für Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) ist der Ministerratsbeschluss „eine wirklich sensationelle Angelegenheit“. „Hier bekennen wir uns offensiv zur Spitzenforschung in Österreich und unterstreichen die Transformation des Landes zu einem Forschungsland“, so Faßmann zur APA. Die Schaffung eines Forschungsfinanzierungsgesetzes etwa sei bereits in einigen Regierungsprogrammen enthalten gewesen, aber nie realisiert worden. „Das halte ich für eine wirklich positive Meldung für die Community.“

Ö1-Sendungshinweis

Heinz Faßmann zum neuen Gesetz: Morgenjournal, 21.8.

In dem Gesetz sollen anhand klar definierter Kriterien jene Einrichtungen festgelegt werden, die eine Relevanz für die Forschung in ganz Österreich haben. Als eine Art Fixstarter nannte Faßmann den Wissenschaftsfonds FWF, die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), die Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft (LBG) sowie die Christian-Doppler-Gesellschaft (CDG). Ebenfalls „eher dabei“ sein werde die Akademie der Wissenschaften (ÖAW) wegen ihrer Doppelrolle als Forschungsträger und Fördergeber.

Mehrjährige verbindliche Vereinbarungen

Diese Einrichtungen erhalten dann in einem „FTI-Pakt“ (Forschung, Technologie, Innovation, Anm.) für drei bis vier Jahre strategische Zielvorgaben und die entsprechende Finanzierung. Die Summen dafür werden allerdings nicht im Gesetz selbst festgelegt - dieses regelt nur das Procedere. Umgesetzt wird die Maßnahme innerhalb von „nicht kürzbaren Obergrenzen“ der umfassten Einrichtungen im Rahmen des jeweils geltenden Bundesfinanzrahmens.

Vorteil für die Forschungseinrichtungen: Sie erhalten mehrjährige verbindliche Vereinbarungen statt jährlicher Zuwendungen, deren Höhe aufgrund diverser kurzfristig vergebener Sondermittel oft nicht von vornherein klar ist. Ein ähnliches Procedere gibt es bereits für die Universitäten, die ÖAW oder das Institute of Science and Technology (IST) Austria, die mehrjährige Budgets im Rahmen von Leistungsvereinbarungen erhalten.

Neues, zusammengelegtes Beratungsgremium

In einem Bereich kommt es aber definitiv zu einer Zusammenlegung: Der Rat für Forschung- und Technologieentwicklung, der Wissenschaftsrat und das ERA Council Forum sollen nach Abschluss der bis 2020 laufenden Amtszeiten in einem neuen Beratungsgremium der Regierung aufgehen, das noch um „volkswirtschaftliche Kompetenz“ erweitert werden soll.

Ernst wird es auch mit der vom Rechnungshof empfohlenen Schaffung einer einheitlichen Forschungsfinanzierungs-Datenbank zur Dokumentation der Zahlungsflüsse von Bund und Ländern. Laut Faßmann wird versucht, dies mit der Transparenzdatenbank zu verknüpfen - werde dies zu komplex, werde es eine eigene Datenbank geben.

science.ORF.at/APA