„Verurteilte SS-Männer waren bestens integriert“

Für die Aufarbeitung aller Prozesse zu Verbrechen im KZ Mauthausen und dessen Außenlagern erhält Christian Rabl den erstmals vergebenen Forschungspreis der Gedenkstätte Mauthausen. Ein Ergebnis seiner Arbeit: SS-Angehörige waren in der Nachkriegszeit bestens integriert.

Am 30. Mai 1944 erschießt der SS-Sturmmann Andreas Vogel den sowjetischen Kriegsgefangenen Fiodor Malyschenkow im KZ Loibl-Nord, einem Außenlager des Konzentrationslagers Mauthausen in Kärnten. Jahrzehntelang bleibt der Mord ungeahndet. Erst im Jahr 1969 muss sich Vogel vor einem Geschworenengericht in Klagenfurt verantworten. Er wird freigesprochen.

SS-Angehörige, die im KZ Mauthausen tätig waren, vor dem US-Militärgericht in Dachau

Sammlungen der KZ-Gedenkstätte Mauthausen

SS-Angehörige, die im KZ Mauthausen tätig waren, vor dem US-Militärgericht in Dachau

Anders geht das Verfahren gegen Alexander Keleberc aus. Er war ein sogenannter Funktionshäftling im KZ Gusen, ebenfalls Teil des Mauthausen-Komplexes. Funktionshäftlinge wurden von der Lagerleitung gezielt eingesetzt, um Mithäftlinge zu kontrollieren. Als Kapo und Stubenältester in Gusen hat Keleberc laut Zeugenaussagen mehrere Menschen zu Tode geprügelt oder ertränkt. Er wird 1967 in Prag zu zwölf Jahren Haft verurteilt, in einem Berufungsverfahren wird die Strafe auf zehn Jahre gesenkt.

Nur ein Bruchteil der Täter vor Gericht

Insgesamt 506 Personen standen in der Nachkriegszeit wegen Verbrechen vor Gericht, die im KZ Mauthausen oder in einem seiner Außenlager begangen worden waren – hauptsächlich in Deutschland, Österreich, Polen und in der Tschechoslowakei.

In 90 Prozent der Verfahren kam es zu Verurteilungen, allerdings mit sehr unterschiedlichen Strafausmaßen. Das ist das Ergebnis der Studie des Historikers Christian Rabl von der Universität Wien: „Das sind sehr wenige Verfahren, wenn man bedenkt, dass geschätzte 12.000 bis 15.000 SS-Angehörige im Mauthausen-Komplex tätig waren.“ Hinzu kommt, dass um die 70 Verfahren nicht gegen SS-Angehörige, sondern gegen ehemalige KZ-Häftlinge, wie eben Alexander Keleberc, geführt wurden.

Mauthausen-Memorial-Forschungspreis

Die KZ-Gedenkstätte Mauthausen vergibt heuer erstmals den Mauthausen-Memorial-Forschungspreis, der mit 5.000 Euro dotiert ist. Gedenkstättenleiterin Barbara Glück gegenüber science.ORF.at: „Wir möchten damit vor allem junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler motivieren, sich mit dem Lagerkomplex Mauthausen zu beschäftigen.“ Für seine Dissertation „Der KZ-Komplex Mauthausen vor Gericht“ bekommt Christian Rabl den Preis 2018, weil „er eine internationale Gesamtdarstellung geschaffen hat, die nicht nur die bekannten Dachauer Prozesse einbezieht, sondern auch die bisher unerforschten Verfahren in ganz Europa. Auch der unmittelbare Bezug zu Mauthausen und die Erforschung der Prozesse bis in die 90er-Jahre waren ausschlaggebend“, so Glück. Der Anerkennungspreis geht an Andreas Schrabauer, der in seiner Diplomarbeit „Und der Block war judenleer“ die Deportation von Juden aus den Niederlanden ins KZ Mauthausen erforscht hat. Die Preisverleihung selbst findet am Donnerstag, den 27. September um 18 Uhr in der Diplomatischen Akademie Wien statt.

Die Verfahren gegen Vogel und Keleberc fanden zu einer Zeit statt, als es nur noch wenige Prozesse gab. Etwa 90 Prozent der Verfahren, die sich den Verbrechen im Mauthausen-Komplex widmeten, fanden kurz nach dem Holocaust statt, erklärt Rabl: In den Jahren 1945 bis 1948. Mehr als 300 Verurteilungen gab es während der Dachauer Prozesse, wo das US-amerikanische Militärgericht in Dachau 1946 und 1947 unter anderem über die Morde und Gewalttaten in Mauthausen urteilte. „Für den Ausgang der Verfahren war der Zeitpunkt entscheidend. Im Rahmen des Mauthausen-Hauptprozesses in Dachau wurden sehr viele Todesurteile gefällt und der Großteil auch vollstreckt. Später fielen die Urteile für vergleichbare Vergehen oft wesentlich geringer aus“, sagt Rabl.

Die restlichen Verfahren fanden großteils bis 1955 vor Volksgerichten in Polen, der Tschechoslowakei und in Österreich sowie vor ordentlichen Gerichten in Deutschland statt. In Polen etwa standen SS-Angehörige vor Gericht, denen Verbrechen auf dem jeweiligen Staatsgebiet zur Last gelegt wurden. Die Morde im KZ-Komplex Mauthausen waren dabei Nebenanklagepunkte, sagt Rabl: „In Polen konnten die Behörden oft keine direkten Verbrechen nachweisen. Es gab einen enormen Ressourcenmangel: Es fehlte sowohl juristisches Personal – ein großer Teil der intellektuellen Bevölkerung wurde von den Nazis ermordet – als auch Geld und Beweismaterial, das von den Lagerleitungen zu Kriegsende vielfach verbrannt wurde.“ In den meisten polnischen Prozessen konnten viele Täter daher nur wegen ihrer Zugehörigkeit zur SS zu drei bis fünf Jahren Haft verurteilt werden.

Wenig Milde für Opfer, die zu Tätern wurden

In den frühen 1950er-Jahren kam es zu zahlreichen Amnestien und die meisten SS-Männer kamen frei. Das betraf vor allem jene, die während der Dachauer Prozesse verurteilt wurden. „Oft setzten sich die Familien, aber auch Politiker und die Kirche für viele verurteilte SSler ein.“ Christian Rabl hat die Begnadigungsgesuche, die an die US-Behörden gingen, genau unter die Lupe genommen: „Da wird klar: Es bedurfte keiner Reintegration der SS-Angehörigen in die Nachkriegsgesellschaft, weil sie in Österreich und Deutschland tendenziell gar nicht außerhalb der Mehrheitsgesellschaft standen.“

Grafik zu den Mauthausenprozessen in Europa

An diesen Orten wurden Prozesse mit Bezug zum Mauthausen-Komplex geführt

Melanie Grubner

Anders sah die Situation für ehemalige Funktionshäftlinge aus: „Unter ihnen gab es auch welche, die sich brutaler Verbrechen schuldig gemacht haben. Kamen sie vor Gericht, wurden sie teilweise strenger bestraft als die SS-Angehörigen“, sagt der Historiker. So wie Alexander Keleberc, der zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Das hatte einen juristischen Grund: „Der Leumund der SS-Angehörigen war bis Kriegsbeginn im Normalfall tadellos, während Funktionshäftlinge Vorstrafen aufwiesen, oft wegen kleiner, banaler Delikte.“ Es handelte sich dabei etwa um politische Häftling, Menschen, die von den Nazis als „Asoziale“ kategorisiert wurden oder Kleinverbrecher.

Ö1-Sendungshinweis

Dem Thema widmet sich auch ein Beitrag in Wissen aktuell: 20.9., 13:55 Uhr.

Die Strafen waren nicht nur höher, eine Amnestie wurde auch seltener gewährt. Die verurteilten Häftlinge, die während der Haft zu Tätern wurden, hatten oft kein Umfeld, dass sich für sie einsetzte: „Sie hatten Jahre der Haft hinter sich, ihre Angehörigen wurden ermordet. Ihnen wurde von den Behörden weniger zugetraut, sich in der deutschen oder österreichischen Gesellschaft zu integrieren als den SS-Angehörigen.“ Man war bei SSlern eher zu Freilassungen bereit.

Wie gut die SS-Männer in die Nachkriegsgesellschaft integriert waren, beweisen nicht nur die Begnadigungsansuchen der 1950er-Jahre. Es zeigt sich auch im Urteil, dass die Geschworenen über Andreas Vogel fällten: Der Freispruch kam trotz Geständnisses und eindeutiger Beweislage.

Katharina Gruber, Ö1-Wissenschaft

Mehr zu dem Thema: