Vier Unis dürfen individuell beschränken

Vier Unis dürfen neben den allgemeinen Zugangsbeschränkungen nun auch bei lokal überlaufenen Gegenständen Aufnahmeverfahren durchführen: die Unis Wien, Graz und Linz sowie die Boku - so steht es im Entwurf der neuen „Universitätszugangsverordnung“.

Die Voraussetzungen für die neue Beschränkungsmöglichkeit wurden bereits vor längerem im Universitätsgesetz festgelegt. Zur Anwendung kommt sie, wenn bestimmte Schwellenwerte beim Betreuungsverhältnis sowie den Studienanfängerzahlen bzw. den Zahlen der prüfungsaktiven Studenten erreicht bzw. überschritten werden. In der Verordnung, die nun in Begutachtung geht, wird konkretisiert, welche Universität in welchen Fächer zusätzlich individuelle Zugangsregeln einführen kann und wie viele Studienplätze sie dabei anbieten muss.

Die Uni Wien darf etwa den Zugang in den Studienrichtungen Kunstgeschichte, Musikwissenschaft, Theater-, Film- und Medienwissenschaft, Deutsche Philologie, Sprachwissenschaft, Politikwissenschaft, Soziologie, Kultur- und Sozialanthropologie sowie Chemie beschränken. Die Uni Graz kann dies in den Umweltsystemwissenschaften, die Uni Linz in Wirtschaftspädagogik und die Boku in der Forst- und Holzwirtschaft.

„Letzter Baustein“

Jedenfalls Gebrauch davon machen die Uni Graz, die Boku sowie die Uni Wien - letztere allerdings zumindest vorerst nicht in allen Fächern, sondern nur in Politikwissenschaften, Kultur- und Sozialanthropologie, Soziologie und Chemie. Für Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) ist die Verordnung „der letzte Baustein der Universitätsfinanzierung neu, mit dem die Universitäten nun auch ein universitätsspezifisches Instrumentarium bekommen, vorhandene Kapazitätsprobleme selbst zu lösen, die es jeweils nur an einzelnen Universitäten gibt“, heißt es in einer Aussendung.

Außerdem werden in der Verordnung erstmals Betreuungsrichtwerte für die einzelnen Studienfelder festgelegt - also wie viele Prüfungsaktive auf einen Professor kommen sollen. Die Werte reichen dabei von eins zu 40 in Studienfeldern wie Geistes- Rechts- und Wirtschaftswissenschaften bis zu eins zu 15 in Medizin- und Veterinärmedizin bzw. eins zu zehn in der Musik und darstellenden Kunst an Kunstunis. Als prüfungsaktiv betrieben gilt dabei ein Studium, wenn im Studienjahr Prüfungen im Ausmaß von mindestens acht Semesterstunden oder 16 ECTS abgelegt wurden. Zum Vergleich: Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen wird.

Schon jetzt zahlenmäßig beschränkt werden darf der Zugang in Medizin, Veterinärmedizin, Psychologie, Publizistik, Architektur und Städteplanung, Biologie, Informatik, Wirtschaftswissenschaften und Pharmazie. Dazu kommen noch ab Herbst österreichweit Jus, Fremdsprachen und Erziehungswissenschaften. Ebenfalls Aufnahmsprüfungen gibt es in Sport, künstlerischen und Lehramtsstudien: Dort wird allerdings keine Platzzahl festgelegt.

science.ORF.at/APA

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