Ministerium informiert über Brexit-Folgen

Nach der Ablehnung des Brexit-Abkommens im britischen Unterhaus informiert nun das Bildungsministerium Betroffene im Hochschul- und Forschungsbereich.

Kommt es tatsächlich zu einem Austritt Großbritanniens ohne Abkommen, werden die Auswirkungen in diesen Bereichen spürbar.

Klarheit nur bis 29. März

Derzeit studieren rund 650 Österreicher über das Erasmus-Programm der EU in Großbritannien und 400 Briten in Österreich. Darüber hinaus befinden sich 150 Uni-Lehrer aus Österreich über Erasmus-Projekte in Großbritannien und 80 Briten in Österreich. Sämtliche laufende Erasmus-Auslandsaufenthalte, die mit 29. März 2019 enden, können noch nach den geltenden Bestimmungen durchgeführt und abgerechnet werden.

Für alle anderen versuche man, entweder mit der EU-Kommission oder selbst Lösungen zu finden, heißt es in dem Brief an die in Großbritannien studierenden Österreicher bzw. jene, die demnächst einen Aufenthalt dort antreten. Ob Großbritannien allerdings tatsächlich auch aus dem Erasmus-Programm ausscheidet, ist noch nicht fix. Dieses steht grundsätzlich auch Nicht-EU-Staaten offen.

Diplome werden wieder nostrifiziert

Wer (auch abseits von Erasmus) künftig in Großbritannien studieren möchte, wird das auch grundsätzlich können. Allerdings sei noch offen, ob das Land Änderungen beim Bildungszugang oder den Studienbedingungen einführen wird, so das Ministerium. Das österreichische Studienförderungsgesetz soll jedenfalls dahin gehend geändert werden, dass auch künftig für ein Studium in Großbritannien ein Mobilitätsstipendium bezogen werden kann.

Keine Änderungen gibt es für Abschlüsse, die bereits an einer britischen Hochschule erworben wurden: Sie behalten ihre Gültigkeit in Österreich. Künftig erworbene Diplome und Qualifikationen einer britischen Bildungseinrichtung, die etwa den Berufszugang gewähren, müssen aber hierzulande erst nostrifiziert werden.

Teurer wird es für britische Studenten in Österreich: Derzeit zahlen sie als EU-Bürger innerhalb der Mindeststudiendauer plus Toleranzsemestern keine Studiengebühren. Als Drittstaaten-Angehörige müssen sie dagegen von Beginn weg die doppelten Studiengebühren (726,72 Euro pro Semester) berappen. Außerdem müssen sie vor der Zulassung in Österreich nachweisen, dass sie das betreffende Fach auch in ihrem Heimatland studieren dürfen.

Horizon 2020: Ein weiterer Partner muss her

Weniger Änderungen sind im Schulbereich zu erwarten. Für Erasmus-Projekte gelten die gleichen Empfehlungen bzw. Regelungen wie für jene im Hochschulbereich. Österreicher, die in Großbritannien in die Schule gehen möchten, müssen aber neben den Aufnahmebedingungen der Bildungseinrichtungen auch die aufenthaltsrechtlichen Vorschriften erfüllen.

Für Forschungsprojekte im EU-Programm Horizon 2020 gilt: Alle Projekte mit britischen Partnern bis zum Einreichtermin 29. März 2019 werden unabhängig von der Laufzeit wie bisher gefördert - Einschränkung: Die Mindestanforderung von drei Partnern aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten bzw. assoziierten Staaten müssen weiter erfüllt werden. Im Regelfall muss also zusätzlich ein weiterer Partner gewonnen werden.

science.ORF.at/APA

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