Forscher fordern Änderung zu Genom-Editing

Forscher fordern „die Nutzung neuer präziser Zuchtmethoden zur Verbesserung von Kulturpflanzen zu vereinfachen“. Anlass der Kritik ist der erste Jahrestag einer umstrittenen Entscheidung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Der EuGH hatte am 25. Juli 2018 mit gentechnischen Methoden wie der Genschere CRISPR/Cas9 veränderte Lebewesen und damit auch derartige Nutzpflanzen „gentechnisch veränderten Organismen“ (GVOs) gleichgestellt. "Damit fallen Kulturpflanzen selbst mit der Mutation einer einzigen Base durch die Genschere CRISPR/Cas9 unter die GVO-Gesetzgebung aus dem Jahr 2001.

Sie sind dadurch in der EU einem aufwändigen und teuren Zulassungsverfahren unterworfen, das sich nur noch große multinationale Konzerne leisten können", heißt es in einer Aussendung des Gregor Mendel Institut für Molekulare Pflanzenbiologie (GMI) der Akademie der Wissenschaften (ÖAW), dessen Direktor Magnus Nordborg sich unter den Unterzeichnern findet.

Angleichen an andere Länder

Mit u.a. dem Rektor der Universität für Bodenkultur (Boku), Hubert Hasenauer, den Direktoren des Austrian Institute of Technology (AIT), Wolfgang Knoll und Anton Plimon, dem Präsidenten des Institute of Science and Technology (IST) Austria, Thomas Henzinger, sowie dem Direktor des Forschungszentrums für Molekulare Medizin (CeMM) der ÖAW, Giulio Superti-Furga, haben sich weitere namhafte Unterstützer aus Österreich an dem Vorstoß beteiligt. Die höchstgerichtliche Entscheidung hemme die Entwicklung in der Lebensmittelproduktion in Europa, monieren die Wissenschaftler.

Pflanzen, deren Erbgut mit konventionellen, weniger präzisen Methoden - also etwa durch Chemikalien oder Bestrahlung - verändert wurde, seien von den Bestimmungen ausgenommen. Außerdem können importierte Kulturpflanzen, bei denen etwa die Genschere zum Einsatz kam, „nicht mehr von den gleichen Mutationen aus den Zufallsverfahren unterschieden werden. Eine Einfuhr von außerhalb der EU genomeditierten Kulturpflanzen in die EU ist daher problemlos möglich, während innerhalb der EU die Zulassung eigener Züchtungen erschwert wird“.

In der Stellungnahme argumentieren die Unterzeichner, dass „eine geringfügige Überarbeitung“ der Gesetzgebung bereits eine Angleichung an die Bestimmungen anderer Nationen mit sich bringen würde. Dann könnten europäische Forscher, Züchter, Landwirte und Produzenten „ihr Repertoire zur Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen“ erweitern. Das sei angesichts des Klimawandels letztendlich auch eine Frage der Nahrungssicherheit.

science.ORF.at/APA

Mehr zum Thema