Novelle

Universitäten bekommen neues Studienrecht

Die Unis sollen im Zuge einer Novelle des Universitätsgesetzes (UG) ein neues Studienrecht bekommen. Von den Studenten soll mehr Verbindlichkeit eingefordert werden, dafür soll laut Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) auch die Studierbarkeit der Curricula gewährleistet sein, etwa mit einer Art Prüfungsmonitoring.

Beim Prüfungsmonitoring solle etwa beobachtet werden, ob Prüfungen auch ordentlich ablaufen. „Gibt es Prüfungen, die über Gebühr negative Ergebnisse bringen? Laufen sie fair ab, gibt der Prüfende auch Feedback, was gut gelungen ist und was nicht?“, so Faßmann im Klub der Bildungs-und Wissenschaftsjournalisten. Demnächst soll eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Universitätenkonferenz (uniko) sowie der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) zum Studienrecht ihre Arbeit aufnehmen. Details nannte er noch nicht – zuletzt im Gespräch waren etwa eine Reduktion der Zahl der Prüfungsantritte oder eine Beschränkung der Zahl der gleichzeitig inskribierbaren Studien.

Skeptisch zeigte sich uniko-Präsidentin Sabine Seidler bezüglich des Monitorings: „Wer soll da was monitoren?“ Die Qualität von Prüfungen sei durchaus ein Thema – auch an den Unis selbst. „Unser Problem sind die wenigen Lehrveranstaltungen, wo es nicht funktioniert. Ich kann aber nicht den Ansatz wählen, den Einzelfall zu lösen, indem ich die anderen quäle.“ Sorgen machte sich Seidler über die Zahl der prüfungsaktiv betriebenen Studien. In ihren Leistungsvereinbarungen mit dem Bund haben die Universitäten festgeschrieben, dass sie diese heuer um einen bestimmten Prozentsatz steigern müssen – ansonsten droht eine Budgetreduktion. Gleichzeitig kämpfen die Unis aber mit aus demografischen Gründen mit sinkenden Studentenzahlen.

Prüfungsaktivität soll steigen

Als prüfungsaktiv betrieben gilt dabei ein Studium, wenn im Studienjahr Prüfungen im Ausmaß von 16 ECTS abgelegt wurden. Zum Vergleich: Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen wird. „Ich bin nicht sicher, ob wir diese Herausforderung lösen können“, so Seidler. Bei den Studienanfängern habe man es zwar durchaus geschafft, die Prüfungsaktivität zu steigern. „Es ist uns aber nicht gelungen, signifikante Erfolge bei denen zu erzielen, die mittendrin sind, mit dem Studium aber nicht so richtig vorankommen.“

Ein Absehen von der Vorgabe der Steigerung der Prüfungsaktivität kommt für Faßmann nicht in Frage. „Grundsätzlich ist eine Vereinbarung einzuhalten.“ Allerdings würden Gelder, die für die Unis reserviert sind, diesen erhalten bleiben. Denkbar sei etwa eine Umverteilung.

Änderungen kann sich Faßmann bei der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) vorstellen. Diese könnte etwa fächerübergreifend gestaltet werden – etwa gemeinsam für Geographie, Meteorologie, Geophysik und ähnliche Fächer.

Mehr System

Neu gefasst werden sollen nach Ansicht Seidlers und Faßmanns auch die Bestimmungen zum Studienzugang. „Es ist eine Riesenherausforderung, sich da mit beschränkten und nicht beschränkten Studien zurechtzufinden. Da gehört eine Systematisierung hinein“, so Seidler. „Ein geregelter Zugang heißt ja nicht ein beschränkter Zugang. Man muss wissen, was muss ich erfüllen, um eine Zulassung zum Studium zu bekommen.“

Faßmann will die historisch gewachsenen unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen zum Uni-Zugang vereinheitlichen – so sind etwa die Regelungen zu den Zugangsbeschränkungen auf mehrere Paragraphen verteilt. Nach wie vor seien aber 85 Prozent der Studiengänge ohne Zugangsbeschränkungen – dort sehe er derzeit auch keine Notwendigkeit dafür. „In der Geophysik wird jeder neue Student begrüßt.“

Mit der UG-Novelle reformiert werden soll auch die Kettenvertragsregelung an den Unis, also die mehrmalige Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen. „Projektassistent ist kein Beruf. Irgendwann müssen die Unis entscheiden, ob sie Leute anstellen oder nicht“, so Seidler.