Forschungsfinanzierung

Minister wollen Gesetz „mit Leben füllen“

Die am Dienstag verabschiedete Regierungsvorlage zum Forschungsfinanzierungsgesetz stelle zwar eine Art Endpunkt eines rund elf Jahre dauernden Prozesses dar. Sie müsse aber „noch mit Leben gefüllt werden“, betonten die für Wissenschaft und Forschung zuständigen Minister am Donnerstag.

Nach Kritik an fehlenden Zahlen im Entwurf zeigte sich auch ÖAW-Präsident Anton Zeilinger befriedet. Der Präsident der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und andere Akteure aus dem Forschungsbereich hatte den ursprünglich bereits im vergangenen Jahr in Begutachtung geschickten Gesetzesentwurf, der schon 2009 erstmals in Aussicht gestellt wurde, wegen fehlender konkreter Geldbeträge und Budgetpfade kritisiert.

Diese finden sich zwar auch jetzt dort nicht, allerdings gibt es ein Bekenntnis der gesamten Bundesregierung zu „einer langfristigen, wachstumsorientierten Finanzierung“ der vom Gesetz umfassten Institutionen. Das betonten Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP), Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) bei einem Besuch am Institut für Molekulare Biotechnologie (IMBA) der ÖAW in Wien.

Dreijahresverträge für mehr Planungssicherheit

Im Kern sollen die im Gesetz genannten Forschungseinrichtungen bzw. Förderagenturen durch Dreijahresverträge mehr Planungssicherheit bekommen. Der Rahmen dafür wird bis Ende des Jahres in einem von der Regierung zu beschließenden, sogenannten FTI (Forschung, Technologie und Innovation)-Pakt mit ebenfalls dreijähriger Laufzeit stehen. Die Institutionen werden daraufhin Verträge ab 2021 abschließen. Damit betrete man Neuland. Es werde „ein interessanter Prozess werden“, sagte Faßmann, der hervorstrich, dass ein ähnliches Vorgehen im Bereich der Universitäten – die Leistungsvereinbarungen – gut funktioniere.

Ein gewisser Rahmen wird allerdings schon im Gesetz abgesteckt, wo etwa festgehalten ist, dass die Budgets der Einrichtungen bzw. die für Forschungsfinanzierung gewidmeten Mittel im Finanzrahmengesetz innerhalb der Dreijahresperiode nicht kürzbar sind. Für Zeilinger muss man diesen „wunderbaren Ausgangspunkt“, nun „mit Fleisch füllen“. Dass die Mittel in dem Bereich steigen würden, zeige eine gewisse „privilegierte Stellung“, die die Wissenschaft auch seitens des Finanzministeriums genieße, so der Wissenschaftsminister.

Wer aller beteiligt ist

Vom geplanten Gesetz umfasst sind als Forschungseinrichtungen das Austrian Institute of Technology (AIT), das Institute of Science and Technology (IST) Austria, die ÖAW, die Silicon Austria Labs (SAL) und die Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG). Als Förderagenturen werden die Austria Wirtschaftsservice (AWS), die Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG), der Wissenschaftsfonds (FWF), die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Österreichische Austauschdienst (OeAD) angesprochen. Für letzteren sieht das Forschungsförderungsgesetz auch die Umbenennung in „OeAD – Agentur für Bildung und Internationalisierung“ vor.

Für Gewessler stellt das neue Gesetz einen „großen Schritt in eine stabile Zukunft“ für diese Institutionen dar. Man verabschiede sich damit von mitunter „kleinteiligen Genehmigungsschritten“, unter denen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen leiden, und gehe in Richtung eines größeren Rahmens – vulgo FTI-Pakt -, der vor allem auch Schwerpunkte und Strategien wie etwa klimarelevante Forschung oder Digitalisierung bei „Zuwachs im Budget“ beinhalten werde, so die Umweltministerin.

Genaue Zahlen noch unklar

Auf welches jährliches Plus sich die Einrichtungen einstellen können, blieb im Dunkeln. Nach Zeilingers Vorstellungen sollen es jedenfalls um die sieben Prozent Zuwachs jährlich in den nächsten zehn Jahren sein. Faßmann zeigte sich zuversichtlich, dass jedem Akteur auch bewusst ist, dass man „nicht unendlich viel fordern“ könne: „Das Wachstum muss verantwortungsvoll sein.“

„Wir wollen unbürokratischer sein“ und „Schlaufen herausnehmen“, betonte Schramböck. Es gehe darum, der Forschung die notwendige wissenschaftliche Freiheit zu geben, zwar „große Linien“ vorzugeben, aber möglichst niemanden in Kleinteiligkeit einzuengen. Das habe sich in Gesprächen mit den Institutionen immer wieder als Anliegen gezeigt. In einem ersten Schritt werde man etwa die Antragsabwicklung bei der FFG beschleunigen.