Bildung

Neuer Hochschultyp für Österreich

Österreich bekommt mit sogenannten Privathochschulen einen neuen Hochschultyp. Sie treten neben die schon derzeit etablierten Privatuniversitäten. Eine entsprechende Novelle soll morgen den Wissenschaftsausschuss des Nationalrats passieren.

Im neuen Privathochschulgesetz sind sowohl die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Privathochschule als auch jene für eine Privatuniversität festgeschrieben. Für erstere ist ein Mindeststudienangebot von zwei mindestens dreijährigen Studien nötig sowie zwei weiterführende, zweijährige Masterstudiengänge. Außerdem muss sie unter anderem ein „dem internationalen Standard entsprechendes, wissenschaftliches oder wissenschaftlich-künstlerisches ausgewiesenes Lehr- und Forschungspersonal“ verpflichten.

Privatuniversitäten müssen darüber hinaus noch ein entsprechendes Doktoratsprogramm anbieten, Maßnahmen zur Förderung des Nachwuchses setzen, eine Mindestzahl an hauptberuflichen und nach international kompetitiven Standards besetzten Professuren aufweisen sowie Forschungsleistungen der Fachbereiche nach internationalen Standards und Kriterien erbringen. Doktorate dürfen nur von Privatunis angeboten werden. Bestehende Privatuniversitäten, die noch keine Doktoratsprogramme haben, müssen die neuen Bestimmungen bei der nächsten Re-Akkreditierung erfüllen.

Änderungen bei den FH und PH

Änderungen sind auch an den Fachhochschulen (FH) geplant. Unter anderem wird es künftig erlaubt sein, dass Unternehmen eine bestimmte Zahl an Studienplätzen an FH finanzieren, um ihren Mitarbeitern Plätze dort zu reservieren. Außerdem müssen alle FH künftig die Muster ihrer Ausbildungsverträge sowie Studienpläne auf ihren Webseiten veröffentlichen. Studenten erhalten das Recht auf einmalige Wiederholung eines Studienjahrs, bisher lag das im Ermessen der FH.

An den Pädagogischen Hochschulen (PH) sollen wiederum die Hochschulräte, eine Art Aufsichtsgremien, künftig Kompetenzen verlieren und Unvereinbarkeitsregeln bekommen. Anders als die Universitäten sind PH nicht autonom, sondern nachgelagerte Dienststellen des Bildungsministeriums, das umfassenden Einfluss auf Personalfragen hat und Vorgaben bei Studienangebot und -inhalten macht.

Durch die Neuregelung verlieren die fünfköpfigen Räte etwa die Möglichkeit zur Beschlussfassung über Organisations-, Ziel- und Leistungspläne sowie Ressourcenpläne. Künftig dürfen sie nur mehr Stellungnahmen dazu abgeben. Änderungen gibt es beim Bestellmodus: Zwei (bisher drei) Mitglieder bestellt das Bildungsministerium, wie bisher eines die Landesregierung des Sitzlandes der PH, eines ist der jeweilige Bildungsdirektor des Sitzlandes und das letzte bestimmt das Hochschulkollegium.

Darüber hinaus erhalten die Räte analog zu den Unis Unvereinbarkeitsregeln für Politiker, Kabinettsmitglieder sowie Ex-Rektoren – die Grüne Wissenschaftssprecherin Eva Blimlinger nannte dies am Mittwoch vor Journalisten eine „Entparteipolitisierung“ des Gremiums. Erhöht werden die Anforderungen an Rektoren: Sie müssen nicht nur wie bisher ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorweisen können, sondern auch ein Doktorat.

Neuregelung für Kettenverträge

Bis zum Herbst wollen Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) und Blimlinger außerdem eine Neuregelung der Kettenverträge an den Unis treffen. „Da ist es schwer, eine Balance zu finden“, so der Minister. „Die einen sagen, es soll gar keine Befristung von Verträgen geben und nur dauerhafte Anstellungen, die anderen meinen, dann gibt es keine Plätze für die Jungen.“

Kritik an der Neuregelung der PH-Räte kommt von der SPÖ: „Faßmann scheint sich von der Idee einer unabhängigen und autonomen Pädagogischen Hochschule verabschiedet zu haben“, so Bildungssprecherin Sonja Hammerschmid in einer Aussendung. Durch die Änderungen im Gesetz fielen die PH unter eine „weitreichende Sachwalterschaft des Bildungsministeriums“.