Vorlesung in einem Hörsaal des Teaching Centers der neuen WU in Wien
APA/HELMUT FOHRINGER
APA/HELMUT FOHRINGER
Neues Studienrecht

UG-Novelle: Ohne Mindestleistung kein Studium

Mit der Novelle des Universitätsgesetzes (UG) plant die Regierung laut APA-Informationen eine Verschärfung der Studienbedingungen: Laut dieser müssen Studierende künftig eine Mindestleistung von 16 ECTS-Punkten pro Jahr erbringen, ansonsten erlischt ihre Zulassung.

Die Novelle soll demnächst in Begutachtung gehen. Laut den derzeitigen Plänen gilt diese Regelung, bis Studierende insgesamt 100 ECTS-Punkte erreicht haben. Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen wird. Ausnahme: Im ersten Studienjahr reicht auch die Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP).

Unis müssen Warnungen abgeben

Stichtag für das Erreichen der nötigen Studienleistungen für das am 1. Oktober beginnende Studienjahr soll jeweils der 30. September des nächsten Jahres sein. Vor einem Erlöschen der Zulassung muss die jeweilige Uni aber davor mehrfach warnen und Unterstützungsleistungen anbieten.

Diese Regelung soll nicht pro Studentin oder Student gelten, sondern pro Studium. Wer mehrere Studien belegt, muss also in allen die nötige Mindestleistung erbringen – sonst erlischt die Zulassung in jenen Fächern, in denen sie nicht erreicht wurde.

Beurlaubungen ohne Grund möglich

Als Ausgleich wird die Beurlaubung von Studierenden erleichtert. Diese ist derzeit nur aus wichtigem Grund wie Schwangerschaft und Krankheit möglich. Künftig soll zusätzlich bis zur Erreichung der 100 ECTS-Punkte auch eine Beurlaubung ohne Grund für zwei Semester möglich sein. Im „Urlaub“ muss die geforderte Studienleistung dann nicht erbracht werden.

Vom Tisch dürfte eine im Vorfeld diskutierte weitere Beschränkung von Prüfungsantritten sowie Mehrfachinskriptionen sein. Allerdings soll die Cooling-off-Phase in der STEOP entfallen: Wird die STEOP nicht geschafft, kann dasselbe Studium nicht mehr belegt werden – damit soll die gleiche Regelung gelten wie für jede andere Prüfung. Bisher konnte nach einem Scheitern in der STEOP zwei Semester gewartet und anschließend das gleiche Studium erneut belegt werden.

Weitere diskutierte Änderungen: Die Nachfrist für die Meldung der Fortsetzung des Studiums soll entfallen, Neuinskriptionen aus wenigen Gründen aber auch nach Ende der Frist möglich bleiben. Senate dürften bei der Wiederbestellung von Rektoren Kompetenzen zugunsten der Uniräte verlieren. Außerdem soll Ghostwriting für die Anbieter strafbar werden. Plagiate sollen nach 30 Jahren verjähren.