Zwei Männer (verheiratet) sitzen auf einer Parkbank, davor ein leerer Kinderwagen
AFP/JACK GUEZ
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Lebenszufriedenheit

Rechtslage belastet Regenbogenfamilien

Eine Familie mit zwei Müttern oder zwei Vätern nennt man Regenbogenfamilie. Wie zufrieden Menschen in einer solchen Konstellation sind, hängt stark von der nationalen Gesetzgebung ab. Das zeigt eine Vergleichsstudie von Wiener Forscherinnen. Die Arbeit wurde mit dem Forschungspreis Pride Biz Austria ausgezeichnet.

Regenbogenfamilien sind Familien, in denen es zwei gleichgeschlechtliche Elternteile gibt. Eine glückliche Beziehung ist auch bei Regenbogenfamilien das entscheidende Fundament. Ganz wesentlich für die Familienzufriedenheit ist aber auch die jeweilige nationale Rechtslage, so das Ergebnis eines Forschungsprojektes der Psychologin Magdalena Siegel vom Institut für Psychologie an der Universität Wien, gemeinsam mit ihren Kolleginnen Constanze Assenmacher, Nathalie Meuwly und Martina Zemp.

Forschungspreis Pride Biz Austria

Für ihr Forschungsprojekt sind Magdalena Siegel und ihre Kolleginnen vor kurzem mit dem Forschungspreis von Pride Biz Austria ausgezeichnet worden – als eines von fünf prämierten Forschungsprojekten. Pride Biz Austria ist ein Verband zur Förderung der Inklusion von sexueller Diversität in Wirtschaft und Arbeitswelt.

Die Forscherinnen haben für ihre Vergleichsstudie 55 Forschungsarbeiten aus Ländern weltweit ausgewertet, die zu diesem Thema bereits erschienen sind – und zwar ab Mitte der 1990er Jahre bis 2018. In manchen dieser Länder sind homosexuelle Beziehungen verboten, in anderen dürfen homosexuelle Paare keine Kinder adoptieren oder nicht heiraten.

Gesetze machen Zukunftsangst

Die Forscherinnen interessierten sich besonders für die psychische Gesundheit der einzelnen Familienmitglieder. Die wiederum ist mitunter stark abhängig von den Gesetzen, so das Ergebnis des Forschungsprojekts, erklärt Magdalena Siegel: „Das Hauptergebnis der Studie ist, dass die Gesetzeslage wirklich bis ins Innerste des Familiensystems eindringt, also es kann die Beziehungen der Familienmitglieder beeinflussen, es kann Gefühle der rechtmäßigen Elternschaft beeinflussen“. Eltern würden sich immer wieder die Frage stellen, ob sie Mutter oder Vater sind, auch wenn der Staat ihnen dieses Recht abspricht.

Ö1-Sendungshinweis

Dem Thema widmet sich auch ein Beitrag in Wissen aktuell am 3.2. um 13.55

Wenn der nicht-biologische Elternteil das Kind beispielsweise nicht adoptieren darf, mache das vielen Eltern Angst vor der Zukunft, so Magdalena Siegel: „Sie fragen sich: Was passiert sorgerechtlich, wenn sich die Eltern trennen, wenn ein Elternteil verstirbt. Der Partner oder die Partnerin hat dann kein Sorgerecht für das Kind, weil er legal wirklich eine fremde Person ist.“

Österreich fortschrittlich

In Österreich dürfen homosexuelle Paare heiraten oder die Partnerschaft eintragen lassen. Kinder können gemeinsam oder als Stiefkind adoptiert werden, auch die künstliche Befruchtung ist für homosexuelle Frauen erlaubt. Allerdings ist für männliche Paare die Leihmutterschaft nicht erlaubt und bei Transgender-Personen gibt es in der Elternschaft ebenfalls noch einige rechtliche Hürden. Als Transgender-Personen bezeichnet man Menschen, die Geschlechtergrenzen überschreiten, weil ihre Geschlechtsidentität nicht oder nur teilweise mit jenem Geschlecht übereinstimmt, das ihnen nach der Geburt zugewiesen wurde.

Gefühl der Diskriminierung bleibt

Auch wenn Österreich als eines der fortschrittlicheren Länder für Regenbogenfamilien gilt: Im Alltag fühlen sich viele immer noch diskriminiert, so Siegel. Noch im Jahr 2019, also zu einem Zeitpunkt, wo die gleichgeschlechtliche Ehe schon eingeführt war, hätten sich nach einer EU-Umfrage immer noch 40 Prozent diskriminiert gefühlt, und ganze 25 Prozent verbergen immer noch ihre sexuelle Orientierung oder ihre Geschlechtsidentität vor allen anderen Personen, erklärt Magdalena Siegel.

Das liege daran, dass die Diskriminierungserfahrung aus der Vergangenheit bei den Regenbogenfamilien selbst immer noch Spuren hinterlässt. Andererseits sei die soziale Diskriminierung seitens Bevölkerung teilweise immer noch vorhanden. Mehr Antidiskriminierungsmaßnahmen in Schule und Beruf könnten helfen, meint Magdalena Siegel, und zwar homosexuellen Paaren genauso wie Elternteilen mit Transgender-Identitäten, also Menschen, die sich mit einem anderen Geschlecht identifizieren als ihrem biologisch-angeborenen.