Die Verpackung eines Unkrautvernichtungsmittels, das den Wirkstoff Glyphosat enthält
dpa-Zentralbild/Patrick Pleul
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Politik

Glyphosat: Antrag auf Teilverbot

Die türkis-grüne Koalition hat am Montag im Parlament einen Antrag auf ein Teilverbot des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat eingebracht – im Mai soll darüber abgestimmt worden. Heftige Kritik an dem Antrag übten SPÖ und Umwelt-NGOs.

Vorgesehen ist, dass Glyphosat bei sensiblen Orten wie Kinderspielplätzen, Parks sowie Einrichtungen der Altenbetreuung und Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nicht eingesetzt werden darf. Ebenso sind Haus- und Kleingartenbereich und private Verwendung betroffen.

Totalverbot rechtlich schwierig

Ein Totalverbot von Glyphosat ist nach derzeitigem EU-Recht nur sehr schwierig zu erreichen: Laut dem EU-Rechtsexperten Walter Obwexer ist ein nationaler Alleingang nur unter zwei Bedingungen möglich: Es müssten neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorgelegt werden, die bei der Zulassung von Glyphosat 2017 nicht bekannt waren.

Und es müssten spezielle Probleme etwa für Umwelt und Gesundheit nachgewiesen werden, die es nur in Österreich, aber in keinem anderen EU-Staat gibt. Der Experte sah keine dieser beiden Voraussetzungen als erfüllbar. Was aber sehr wohl möglich ist, ist der Beschluss eines – durchaus sehr breiten – Anwendungsverbots von Glyphosat.

„Mit dem Teilverbot gelingt uns der erste Schritt zum EU-weiten Totalverbot von Glyphosat. Hiermit wird der Verkauf des Pestizids in Österreich an private Anwender untersagt. So verschwindet Glyphosat endgültig aus den Regalen der Baumärkte. Wir wollen ein Verbot, das nicht kurze Zeit später von Höchstgerichten wieder aufgehoben wird und dann in die Hände der Pestizidhersteller spielt“, sagte Olga Voglauer, Landwirtschaftssprecherin der Grünen.

Glyphosatverbot in Kraft getreten

„Die EU-Kommission hält in ihrer Stellungnahme unmissverständlich fest, dass ein nationales Totalverbot nicht mit dem geltenden Unionsrecht vereinbar ist. Österreich wird die Bemerkungen berücksichtigen, und genau das machen wir mit diesem Schritt“, betonte unterdessen ÖVP-Landwirtschaftssprecher Georg Strasser.

In Österreich hätte das im Sommer 2019 vom Nationalrat ohne die Stimmen der ÖVP beschlossene Glyphosatverbot mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten sollen. Die damalige Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein machte das Gesetz wegen eines Formalfehlers aber nicht kund, da der Entwurf der EU im Voraus zur Notifizierung übermittelt werden hätte müssen, was dann im Mai 2020 nachgeholt wurde – daraufhin folgte die Stellungnahme der EU.

Kritik von SPÖ und NGOs

Der Antrag auf ein Teilverbot von Glyphosat, den die türkis-grüne Koalition im Parlament eingebracht haben, ist von der SPÖ und Umwelt-NGOs heftig kritisiert worden. „Die Grünen sind damit endgültig vor der ÖVP-Agrarlobby eingeknickt. Statt endlich das Totalverbot von Glyphosat in Österreich umzusetzen, wollen ÖVP und Grüne, dass dieses Umweltgift in der Landwirtschaft weiter verwendet wird und damit auch in die Nahrungskette kommt“, so SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried.

Für Greenpeace war der von den Regierungsparteien im Nationalrat eingebrachte Gesetzesantrag „ein umweltpolitisches Armutszeugnis“. 90 Prozent des in Österreich verwendeten Glyphosats würden in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt und nach dem neuen Gesetz nicht beschränkt werden. Das neue Verbot „soll nur private AnwenderInnen und sensible Grünflächen etwa rund um Schulen regeln. Wenn die Umwelt und Gesundheit in Österreich wirksam vor dem hochgiftigen Pestizid Glyphosat geschützt werden sollen, dann braucht es ein flächendeckendes Verbot. Das fordert seit Jahren auch die Mehrheit der Menschen in Österreich“, sagte Natalie Lehner, Landwirtschaftsexpertin bei Greenpeace in Österreich.

Als „völlig unzureichend“ kritisierte auch Global 2000 vorgelegte „Glyphosatverbot light“, das mit der Landwirtschaft den mit Abstand größten Verursacher der österreichweiten „Glyphosatemissionen“ de facto außen vor lasse. „Ein Verbot von Glyphosat, das nur für Private gilt, ist wie ein Tempolimit im Straßenverkehr, das nur für Fußgänger gilt“, kommentierte Global 2000-Umweltchemiker Helmut Burtscher-Schaden den vorliegenden Gesetzesentwurf.