Messgerät für Blutdruck
APA/dpa/Jochen LŸbke
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Gesundheit

Bluthochdruck und Diabetes: Der Einfluss der Gene

Wissenschaftler aus Österreich haben eine Risikoabschätzung für Bluthochdruck, Diabetes und Herzkrankheiten entwickelt. Sie zeigt: Der Zeitpunkt der Erkrankung lässt sich zumindest teilweise an den Genen ablesen.

Das Team um Matthew Robinson vom Institute of Science and Technology (IST) Austria in Klosterneuburg hat ein mathematisches Modell erstellt, um mit DNA-Daten das altersabhängige Krankheitsrisiko für Personen zu berechnen. Auf der Basis der Gene könne man zwar nicht mit Sicherheit vorhersagen, dass die Betreffenden erkranken werden, betonen die Studienautoren in einer Aussendung – die Gefährdung lasse sich aber sehr wohl abschätzen.

DNA-Daten aus Biobanken

Nebst einem mathematischen Modell brauchten die Forscher dazu Sammlungen großer Erbgut-Datensätze. Diese bekamen sie – nachdem die jeweiligen Ethikkommissionen zugestimmt hatten – in Form von Patientendaten aus staatlichen Biobanken in Großbritannien und Estland.

„Die Vorhersage klappt am besten für das Alter, bei dem Bluthochdruck auftritt“, erklärte Robinson gegenüber der APA. Sie war auch für das Alter, bei dem Typ-2 Diabetes in Erscheinung tritt, akkurat. Bei Herzkrankheiten war der Zusammenhang zwischen den Genen und dem Auftreten der Beschwerden geringer, weil hier Risikofaktoren durch die Lebensweise und Umwelt bedeutender sind, als die genetischen Faktoren, so Robinson. Dennoch könne man hier aufgrund der DNA-Daten Menschen mit hohem und niedrigem Risiko unterscheiden.

Personalisierte Risikoeinschätzung

Für die Menschen aus Estland habe man sogar die ersten personalisierten Risikoeinschätzungen für den Ausbruch der Krankheiten erstellt, schrieben die Forscher. Es handelt sich hierbei um Freiwillige, die an einer gratis Gentest-Aktion der estnischen Biobank teilgenommen hatten.

Bis heute haben rund 3.000 Leute ihr „genetisches Feedback“ bekommen, so Robinson. Sie trafen dazu Experten, die ihnen die Resultate der individuellen Analyse erklärten. Dies sei so gut angekommen, dass die Informationen ab 2023 im Gesundheitsregister eingetragen werden sollen. Dazu müssten aber zunächst noch rechtliche, ethische und Datenschutz-Angelegenheiten geklärt werden.