Hirnvenenthrombose

Bei Verdacht auch zum Augenarzt

Nach Impfungen gegen Covid-19 sind als seltene Komplikation Fälle von Hirnvenenthrombosen aufgetreten. Einem Verdacht sollte möglichst früh nachgegangen werden – auch durch den Besuch einer Augenärztin oder eines Augenarztes.

„Ein wichtiges körperliches Anzeichen dieser Impfkomplikation ist eine Schwellung des Sehnervs“, schreibt die Fachgesellschaft der deutschen Augenärzte in einer Aussendung. Eine Untersuchung beim Ophthalmologen könne relativ einfach Klarheit schaffen.

Alternative zu Tomografie

In rund 85 Prozent der sogenannten Sinusvenenthrombosen (SVT; Hirnvenenthrombose) kommt es auch zu einer Schwellung des Sehnervs, „die durch eine Untersuchung des Augenhintergrundes zu erkennen ist“, heißt es in der Mitteilung.

„Bei anhaltenden Kopfschmerzen über mehrere Tage, die sich trotz Einnahme frei verkäuflicher Schmerzmittel nicht bessern, kommt daher eigentlich eine Untersuchung mit Computer- oder Magnetresonanztomografie in Betracht, um den Verdacht auf eine SVT auszuschließen, was aber oft nicht zeitnah möglich ist“, erläuterte der deutsche Neuroophthalmologe Helmut Wilhelm. „Dann sollte man vorsichtshalber den Gang zum Augenarzt antreten.“ Dies gelte ganz besonders, wenn Risikofaktoren für eine SVT wie Übergewicht oder Gerinnungsstörungen vorliegen.

Bei Schwellung sofort ins Spital

Der Augenarzt kann den Augenhintergrund mit einem Spiegel auf eine sogenannte Stauungspapille untersuchen. Es handelt sich dabei um eine Schwellung an der Austrittsstelle des Sehnervs aus der Netzhaut des Auges, hervorgerufen durch den erhöhten Hirndruck. „Damit ist die augenärztliche Untersuchung eine valide und zugleich wenig aufwändige Methode, einen großen Teil der SVT-gefährdeten Patienten niederschwellig zu erfassen“, betonte der Experte. Ein Drittel der SVT-Betroffenen leide zusätzlich unter Sehstörungen.

Entdeckt der Augenarzt eine Stauungspapille, müsse der Patient als Notfall in eine neurologische Klinik mit Stroke-Unit zur Computer- oder Magnetresonanztomografie eingewiesen werden. Ist keine Veränderung an der Papille festzustellen, gilt zunächst Entwarnung. Bei unklaren Befunden oder anhaltenden Beschwerden könnten weitere Untersuchungen, zum Beispiel eine optische Kohärenztomografie des Augenhintergrunds, erfolgen.