Ein vertrocknetes Getreidefeld bei Magdeburg
AFP – TOBIAS SCHWARZ
AFP – TOBIAS SCHWARZ
EU-Studie

Gentechnikregulierung soll überarbeitet werden

Vor drei Jahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass neue Gentechniken wie die „Genschere“ Crispr auch als Gentechnik gelten und ebenso streng reguliert werden sollten. Nach einem neuen Bericht der EU-Kommission könnte sich das ändern, Umweltschutzorganisationen kritisieren das.

Die Regulierung von Gentechnik in Europa soll nach Auffassung der EU-Kommission überarbeitet werden. Dies sei das Ergebnis einer Studie, die auf Bitte der EU-Staaten in Auftrag gegeben worden sei. Bürgerinnen und Bürger, nationale Regierungen und das Europaparlament sollten gemeinsam entscheiden, wie man künftig diese Verfahren in der EU nutzen wolle, sagte die zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides am Donnerstag. Dabei solle die Sicherheit der Verbraucher und der Umwelt das Leitprinzip sein.

Bessere Chance für Klimaziele …

Die Nutzung und Regulierung von neuen Verfahren, wie der sogenannten Crispr-Genschere sind umstritten. 2018 hatte der EuGH entschieden, dass neue Techniken wie die Genschere auch als Gentechnik gelten und damit entsprechend streng reguliert sind. Ob dies zeitgemäß ist, ist Teil der Debatte.

Viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler meinen, dass durch die strenge Regulierung die Forschung und die Entwicklung in der Lebensmittelproduktion gehemmt werde. Sie sehen in den neuen Techniken großes Potenzial, zukünftigen Herausforderungen der Landwirtschaft zu begegnen. Das Züchten neuer resistenter und dem Klimawandel angepasster Sorten könne damit schneller und präziser umgesetzt werden.

Sie argumentieren auch, dass eine erfolgreiche Umsetzung des europäischen Green Deal-Vorhabens nur gelingen kann, wenn die Regulierung von gentechnisch veränderten Pflanzen in Europa angepasst wird – und sind deshalb für eine Novellierung des Gentechnikrechts.

… oder Ende des Vorsorgeprinzips?

Kritische Stimmen argumentieren hingegen, dass die strenge Regulierung von gentechnisch veränderten Pflanzen beibehalten werden muss. Basierend auf das Vorsorgeprinzip sollen gentechnisch veränderte Sorten an ein Nachzulassungsmonitoring gekoppelt sein. Dieses soll unerwartete Effekte bei der Kultivierung oder die Entstehung von potenziell gesundheitsgefährdenden Elementen aufspüren. Darüber hinaus sollen gentechnisch veränderte Produkte gekennzeichnet werden, damit der Verbraucher sie klar erkennen kann.

Umweltschutzorganisationen hatten das EuGH-Urteil dementsprechend begrüßt und kritisieren den aktuellen EU-Bericht. Global 2000 etwa kritisiert, dass mit ihm „die Sicherheitsvorkehrungen für die neue Gentechnik weitgehend entfernt werden. Die Kommission stößt mit der Studie einen Prozess an, um Schlupflöcher für die Neue Gentechnik zu schaffen und so die EU-Gentechnikgesetzgebung und das Vorsorgeprinzip aufzuweichen“, heißt es in einer Aussendung. Nun liege es in der Hand der Mitgliedstaaten sich für Risiko- und Sicherheitsprüfungen und die Kennzeichnungspflicht für die Neue Gentechnik einzusetzen. Von Österreich erwartet sich Global 2000 eine „Vorreiterrolle in der EU für Gentechnikfreiheit in der Landwirtschaft“.