Erklärung

Weltgemeinschaft will Artenschutz verbessern

Die Weltgemeinschaft hat sich grundsätzlich auf einen verstärkten Kampf gegen das dramatische und gefährliche Aussterben von Arten verständigt. Auf der Weltnaturschutzkonferenz (COP15) der knapp 200 Vertragsstaaten der UNO-Konvention zur biologischen Vielfalt wurde heute eine wenig konkrete „Erklärung von Kunming“ angenommen, benannt nach dem Tagungsort in Südwestchina.

In der Erklärung wird darauf verwiesen, dass „viele Staaten“ dazu aufgerufen hätten, 30 Prozent der Flächen an Land und im Meer bis 2030 unter Schutz zu stellen. Teilnehmer begrüßten die Erwähnung des Ziels, das nach dem Willen von Bundesregierung und Umweltverbänden in das bis nächstes Frühjahr angestrebte Rahmenabkommen aufgenommen werden soll. Die Verhandlungen darüber werden im Januar fortgesetzt.

Das neue Abkommen mit konkreten Zielen zum Schutz der biologischen Vielfalt soll bei einem Präsenztreffen vom 25. April bis 8. Mai wieder in Kunming verabschiedet werden. Es wird gerne mit dem Pariser Klimaabkommen verglichen, wird aber weniger bindend sein. Doch schon 2010 hatten sich die Vertragsstaaten im japanischen Aichi als Ziel gesetzt, den Schwund der Artenvielfalt bis 2020 zu stoppen. Die Vorgaben wurden allerdings weit verfehlt, wie der bilanzierende Bericht zum Zustand der Biodiversität in dem Jahr feststellte.

In der Kunming-Erklärung bekunden die Vertragsstaaten zunächst wieder ihren guten Willen. Auch warnen sie vor den Gefahren für die Lebensgrundlagen der Menschen. Es wird die „große Sorge“ geäußert, dass die beispiellose Krise des Verlusts der Artenvielfalt, des Klimawandels, der Landzerstörung und Wüstenbildung, der Schädigung der Meere und Umweltverschmutzung „die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Nahrungssicherheit verstärkt“.

Existenzielle Bedrohung

In dem Papier ist von einer „existenziellen Bedrohung für unsere Gesellschaft, unsere Kultur, unseren Wohlstand und für unseren Planeten“ die Rede. Gefordert werden dringendes Handeln und ein transformativer Wandel über alle Bereiche der Gesellschaft und der Wirtschaft hinweg. Eine „Kombination von Maßnahmen“ sei notwendig, um das Aussterben der Arten aufzuhalten und umzukehren.

Land- und Seenutzung müssten geändert werden, der Schutz von Ökosystemen verbessert, der Klimawandel abgeschwächt, die Umweltverschmutzung verringert und Raubbau verhindert werden, heißt es darin weiter. Auch müsse es wirksame Maßnahmen zur Umsetzung des Abkommens geben und überprüft werden, ob die Ziele auch eingehalten werden. Der Verlust der biologischen Vielfalt müsse gestoppt und bis 2030 spätestens auf den Pfad der Erholung gebracht werden. Die „Erklärung von Kunming“ spricht sich auch dafür aus, Subventionen, die der Biodiversität schaden, zu beseitigen oder zu reformieren.