Alltag während der Pandemie: Menschen mit Nasen-Mund-Schutz in der U-Bahn
INA FASSBENDER/AFP
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Affenpocken

Empfehlungen für Umgang mit Kontaktpersonen

Die von den Gesundheitsbehörden in den Ländern erwarteten Empfehlungen für den Umgang mit Kontaktpersonen von Affenpocken-Patientinnen und -Patienten sind öffentlich. Manches darin kommt aus der Coronavirus-Pandemie bekannt vor.

Das Gesundheitsministerium veröffentlichte die Empfehlungen ebenso wie die Falldefinition für Affenpocken am Dienstag. Laut Ministerium gibt es Typ-I- und Typ-II-Kontaktpersonen, was nach der Intensität des Kontakts definiert wird. Typ I sind Hochrisikokontakte, „die direkten Kontakt mit Hautläsionen (alle Stadien, inklusive Krusten) oder Schleimhäuten eines symptomatischen Affenpockenfalles, dessen Körperflüssigkeiten oder zu potenziell infektiösem Material“ hatten.

Typ-I-Kontakte sind Sexualpartner, Menschen, die zum Beispiel beim Reinigen in kontaminierten Räumen Gefahr laufen, Atemwegssekrettröpfchen oder aufgewirbelten, virusbelasteten Staub einzuatmen, Haushaltskontakte und Ähnliches – zum Beispiel eine Übernachtung im selben Raum -, Hautkontakt mit geteilter Kleidung, Bettwäsche oder geteilten Gebrauchsgegenständen, wozu auch Gegenstände am Arbeitsplatz zählen, Personen mit Hautverletzungen durch geteilte scharfe Gegenstände (zum Beispiel Nadeln und Klingen) und Reisende in Flugzeugen, Bussen und Zügen mit zumindest acht Stunden Fahrdauer.

Contact-Tracing bei Typ-I-Kontakten

Typ-II-Kontakte sind kurze soziale Kontakte, Arbeitskolleginnen und -kollegen, die sich kein Büro teilen, kurze Aufenthalte in Fitnessstudio, Sauna, Bad oder Ähnlichem und Personen mit adäquater persönlicher Schutzausrüstung. Dazu zählen FFP2- und höherwertige Masken, langärmelige Schutzmäntel, Schutzbrille und Handschuhe.

Bei Typ-I-Kontakten empfehlen die Fachleute des Gesundheitsressorts zunächst die namentliche Registrierung mit der Erhebung von Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Berufsort, Berufstätigkeit und Wohnverhältnissen durch die zuständige Gesundheitsbehörde – kurz das Contact-Tracing.

Labortest im Falle von Fieber und Ausschlag

Die Typ-I-Kontaktpersonen sollen zudem durch die zuständige Gesundheitsbehörde über Symptomatik und Fortschreiten der Erkrankung aktiv informiert werden. Außerdem sollte ihr Gesundheitszustand durch die Behörde für die Dauer von 21 Tagen nach Letztexposition in Form einer täglichen telefonischen Kontaktaufnahme überwacht werden.

Wenn Symptome wie Fieber, Ausschlag usw. innerhalb von 21 Tagen nach Letztexposition auftreten, soll die zuständige Behörde einen labordiagnostischen Test veranlassen. Die Person sollte sich sofort isolieren, bis die Affenpocken-Infektion ausgeschlossen werden kann.

Kontakt mit immunsupprimierten Menschen und Schwangeren sowie Kindern unter zwölf Jahren soll auch am Arbeitsort vermieden werden, ebenso enge physische Kontakte und Kontakte mit Haustieren. Dazu muss auf die Handhygiene und die Hygiene beim Husten, Niesen und Schnäuzen geachtet werden. Drei Punkte – Contact-Tracing, Information und Selbstüberwachung – werden auch für Typ-II-Kontakte empfohlen.

Ansteckungsrisiko während gesamter Krankheitsdauer

Das Gesundheitsministerium wies erneut darauf hin, dass mit Affenpocken infizierte Menschen für die gesamte Dauer der Erkrankung von zwei bis vier Wochen selbst ansteckend sind. Es gibt ein präeruptives (oder Prodromal-) und ein eruptives Stadium. Ersteres ist durch anfänglich plötzlich einsetzendes hohes Fieber (38,5 bis 40,5 Grad Celsius), Kopf- und Muskelschmerzen, Erschöpfung und sehr häufig Lymphknotenschwellung – vor allem im Hals- und Nacken- sowie im Leistenbereich -, eventuell auch durch Husten, Unwohlsein und manchmal durch Durchfälle gekennzeichnet.

Das eruptive Stadium tritt nach einem bis drei Tagen ein, es bilden sich Hautveränderungen. Zunächst gibt es Ausschläge im Mund-Rachen-Raum, im Gesicht, an den Händen und Unterarmen gefolgt von einer Ausbreitung in Richtung des Körperzentrums. Das verläuft in weiterer Folge mit den pockentypischen Effloreszenz-Stadien von begrenzten Farbänderungen der Haut über Bläschen und Pusteln bis zu Krusten. Davon kann auch der Genitalbereich betroffen sein. Schließlich heilen die Krusten ab. Erst wenn diese vollständig verschwunden sind, ist der Patient nicht mehr ansteckend.

Weitere Kriterien

Bei der Falldefinition gibt es in Ergänzung der beschriebenen klinischen Kriterien weitere Parameter wie epidemiologische: Das betrifft etwa Kontakt zu potenziell infizierten Tieren, Reiserückkehrer aus west- und zentralafrikanischen Ländern und/oder Kontakt mit einem wahrscheinlichen oder bestätigten humanen Affenpocken-Fall.

Und es gibt labordiagnostische Kriterien: Das sind Nachweise über das Vorliegen einer Orthopoxvirus-Infektion (zum Beispiel Orthopoxvirus-spezifische positive PCR ohne Sequenzierung) und Nachweise von Affenpockenvirus-spezifischen Nukleinsäuren in einer klinischen Probe mittels PCR3 oder Sequenzierung.

„Verdachts-, wahrscheinliche und bestätigte Fälle“

Unterschieden wird auch zwischen Verdachts-, wahrscheinlichen und bestätigten Fällen. Verdachtsfälle sind Menschen, die mindestens eines der epidemiologischen Kriterien erfüllen, Fieber oder einen Ausschlag unbekannter Ursache aufweisen und zwei oder mehr unspezifische Symptome zeigen, die innerhalb von 21 Tagen nach dem letzten Kontakt (in Bezug auf die epidemiologischen Kriterien) auftreten.

Wahrscheinliche Fälle sind Patienten und Patientinnen mit Ausschlag unbekannter Ursache, einem oder mehreren weiteren Affenpocken-Symptomen und einem der folgenden weiteren Punkte: Dazu gehören ein positives Labortestergebnis auf eine Orthopoxvirus-Infektion, eine entsprechende Reisehistorie, eine epidemiologische Verbindung zu einem bestätigten oder wahrscheinlichen Fall oder multiple oder anonyme Sexualkontakte innerhalb der vergangenen 21 Tage.

Wahrscheinliche Fälle sind auch Menschen mit entsprechendem Ausschlag. Bestätigte Fälle sind schließlich solche, die in einem Labor entweder durch einen Affenpocken-PCR-Test oder durch einen Orthopoxvirus-spezifischen PCR-Test und Bestätigung durch Nukleotidsequenzbestimmung festgestellt wurden.

WHO: 250 bestätigte Fälle

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) betrachtet eine Eindämmung der Affenpocken weiterhin als möglich, auch wenn sie den jüngsten Ausbruch außerhalb Afrikas als außergewöhnlich einstuft. Seitdem am 7. Mai erstmals ein Fall außerhalb Afrikas und damit des üblichen Verbreitungsgebiets gemeldet wurde, seien 250 Fälle von Affenpocken aus 16 Ländern gemeldet worden.

Diese Zahl an bestätigten Infektionen und Verdachtsfällen betreffe jedoch nur Länder, in denen die Viruskrankheit zuvor nicht regelmäßig gehäuft aufgetreten sei, sagte WHO-Expertin Rosamund Lewis am Dienstag in Genf. „Dieser Ausbruch kann eingedämmt werden“, sagte sie. Die aktuelle Häufung der Fälle sei zwar besorgniserregend, doch das Risiko für die Öffentlichkeit gering.