Junger Eurasischer Luchs
APA/Schönbrunn/NORBERT POTENSKY
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Österreich

Kaum Verbesserungen beim Artenschutz

Vor drei Jahren hat der WWF die Umsetzung von EU-Vorgaben und Naturschutzstandards in den österreichischen Bundesländern bei den fünf Tierarten Wolf, Fischotter, Luchs, Biber und Seeadler untersucht. Eine neuerliche Überprüfung zeigt: Mit Ausnahme Seeadler gab es wenige Verbesserungen.

„Der Umgang mit diesen wichtigen Tierarten (WWF-Big5) zeichnet ein düsteres Bild vom generellen Umgang mit unserer Natur“, so WWF-Mitarbeiterin Christina Wolf-Petre anlässlich der Publikation des Reports am Montag in einer Aussendung. Infolge würden auch Strafzahlungen in Millionenhöhe drohen, da Österreich in diesem Fall gegen EU-Richtlinien zum Schutz der heimischen Lebensräume und Arten verstoße.

Mit dem „WWF-Big5-Bundesländerbarometer 2022“ möchte der WWF mögliche Schritte zur Verbesserung aufzeigen, wofür ein Fünf-Punkte-Plan für besseren Artenschutz erstellt wurde. Ein Ansatz ist dabei etwa der Ruf nach einem bundesländerübergreifenden Management, denn ein gewisser Mangel an Kommunikation scheint hier Mitverursacher der insgesamt doch schlecht ausgefallenen Bewertung zu sein.

Erhebliche Defizite

Für diese wurden die Bundesländer mit einem vierstufigen Ampelsystem bewertet, Basis waren sowohl Umfragen bei Behörden, eigene Recherchen sowie wissenschaftliche Studien. 31 der insgesamt 35 Bewertungen zum Management der untersuchten Arten fielen dabei in die Kategorien „schlecht“, „mangelhaft“ oder nur „teilweise“, erhebliche Defizite waren dabei in jedem der Bundesländer auszumachen. Nur eine Spezies erwies sich wie schon 2019 als rühmliche Ausnahme, der Seeadler. Hier konnte in jedem der bewerteten vier Bundesländer (Nieder- und Oberösterreich, Steiermark und das Burgenland) jeweils die Bewertung „gut“ erreicht werden, was einem Umsetzungsgrad der Artenschutzvorgaben von 76 bis 100 Prozent entspricht.

Umsetzung der EU-Vorgaben beim Schutz von Biber, Fischotter, Luchs, Wolf und Seeadler
APA

Am unteren Ende der Skala, also in der Kategorie „schlecht“ mit einem Umsetzungsgrad von 0 bis 25 Prozent, landete hingegen Niederösterreich beim Umgang mit dem Biber und Wien bei jenem mit dem Fischotter, dessen Lage österreichweit insgesamt am prekärsten ausgefallen ist: In vier von den weiteren acht Fällen wurde das Management bei ihm mit „mangelhafte Umsetzung“ (orange) bewertet (Niederösterreich, Kärnten, Oberösterreich und Tirol). Jedoch gibt es hier auch eine positive Entwicklung zu vermelden, denn insgesamt fünf Bundesländer wurden besser bewertet als noch beim 2019er-Barometer.

“Tierquälerische Methoden“

Während vier östliche Bundesländer (Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark) in einem oder mehreren Teilbereichen eine „gute Umsetzung“ (grün) aufweisen, entpuppte sich Kärnten als das Schlusslicht beim heimischen Artenschutz. „Zwar gibt es für den Biber auch in keinem anderen österreichischen Bundesland einen adäquaten Managementplan. In Kärnten gilt das aber ebenso für Luchs, Wolf und Fischotter“, schrieb der Umweltverband. Seit Jahren würden hier weitreichende Eingriffe beim Biber- und Fischotterbestand die bisherigen positive Entwicklungen gefährden. Genannt wurden Tötungen, die ohne Rücksicht auf die Biologie der Tiere erfolgen, sondern mit „nicht weidgerechten und sogar tierquälerischen Methoden“.

Während Kärnten auch bei Luchs – hier zusammen mit der Steiermark – und Wolf in die zweitschlechteste Kategorie fiel, sind die beiden Raubtierarten zumindest in allen anderen Bundesländern, in denen sie vorkommen, auf der gelben Stufe für „teilweise Umsetzung“ gelandet. Beim Wolf seien die bundesweiten Empfehlungen zum Management und Kompensationsmaßnahmen übernommen, jedoch wurden fehlende Präventionsangebote negativ bewertet.

Der WWF hielt fest, dass es sich beim Big5-Barometer keinesfalls um einer Bewertung der Beamtenschaft handle: „Die Bewertungen und darauf aufbauende Kritik richten sich vielmehr an die verantwortlichen Politiker*innen und Entscheidungsträger*innen, die dem Erhalt unseres Naturerbes und unserer Lebensgrundlagen im Sinne der Allgemeinheit und aufgrund der rechtlichen Vorgaben mehr Bedeutung geben sollten“.