Budget

250 Mio. Euro Teuerungsabgeltung für Unis

Die Universitäten erhalten im neuen Budget in den kommenden vier Jahren jeweils 250 Mio. Euro zur Teuerungsabgeltung. Das ist deutlich weniger als die Unis zuletzt gefordert haben.

Vorerst keine Teuerungsabgeltung für 2023 ist für die Fachhochschulen (FH) im Budget abgebildet – sie sollen über eine andere Konstruktion aber dennoch eine Inflationsabgeltung der Fördersätze um zehn Prozent ab Anfang 2023 bekommen.

Grundsätzlich werden die Finanzmittel der Universitäten unabhängig vom jährlichen Budget des Finanzministers verhandelt. Die Unis bekommen dabei über sogenannte Leistungsvereinbarungen ein jeweils über drei Jahre laufendes Globalbudget. Die derzeit geltenden Leistungsvereinbarungen sind für die Jahre 2022-2024 abgeschlossen – die Höhe der Budgetmittel wurde dabei aber bereits im Oktober 2020 festgelegt, als man noch von einer Inflation um die zwei Prozent ausging.

Aufgrund der stark steigenden Teuerung hatten die Unis zuletzt daher rund 1,2 Mrd. Euro bis 2024 zusätzlich gefordert. Die 250 Mio jährlich decken nun vorerst knapp die Hälfte der Letztforderung ab.

„Schwarzer Tag für die Wissenschaft“

Die Präsidentin der Universitätenkonferenz (uniko), Sabine Seidler, sprach in einer Aussendung daher von einem „schwarzen Tag für die Wissenschaft“: „Wir werden nun vor die Entscheidung gestellt, ob wir mit den 500 Millionen in den nächsten zwei Jahren Energiepreise und Mieten bezahlen – beides zusammen beläuft sich laut unseren Prognosen auf rund 475 Mio. Euro – oder die Personalkosten von knapp über 500 Mio. Euro abdecken wollen – beides wird sich nicht ausgehen.“

Besonders gravierend seien die Folgen für den akademischen Nachwuchs. Ähnlich die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH): Für sie sind die Zusatzmittel nur „ein Tropfen auf dem heißen Stein“.

Erhöhung der FH-Fördersätze

Vorerst nicht im Budget abgebildet ist im Fachhochschulbereich die von den Einrichtungen geforderte Erhöhung der Fördersätze um 20 Prozent ab 1. Jänner 2023. Festgeschrieben sind nur zusätzliche sieben Mio. Euro für neue FH-Studienplätze. Dem Vernehmen nach dürfte es in Sachen Teuerungsausgleich aber eine anderweitige Lösung geben – etwa durch eine Finanzierung aus Rücklagen bzw. nicht abgeholten FH-Fördermitteln.

Auf APA-Anfrage hieß es aus dem Bildungsministerium, dass ab 1. Jänner eine Erhöhung der Fördersätze um zehn Prozent geplant ist. Wie bei den Unis wird damit in etwa die Hälfte der Forderungen der beiden Hochschultypen abgedeckt. Ein deutlicheres Plus für die FH im Bundesfinanzrahmen ist erst ab 2024 abzulesen – im Studienjahr 2023/24 muss ein neuer FH-Entwicklungsplan in Kraft treten.

Studienbeihilfen werden valorisiert

Im Budget findet sich auch die bereits beschlossene Valorisierung der Studienbeihilfen. Diese schlägt mit einem Mehraufwand von rund 22 Mio. Euro für 2023 zu Buche. Geringere Kosten für das Budget entstehen durch das Auslaufen der Zahlungen für das „neutrale Semester“ – zu Beginn der Coronavirus-Pandemie war den Studierenden aufgrund der Einschränkungen des Präsenzbetriebs ein Semester für die Berechnung der Beihilfen und der zulässigen Studiendauer erlassen worden.