Regentropfen auf einem Ast
AFP – CHRISTOF STACHE
AFP – CHRISTOF STACHE
Europa

Ewigkeitschemikalien an 17.000 Orten nachgewiesen

Die als Ewigkeitschemikalien bezeichneten per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind weit verbreitet, langlebig und potenziell giftig: Die in der Industrie breit genutzten Substanzen sollen in der EU verboten werden. Ein Rechercheprojekt hat die Stoffe nun an 17.000 Orten in Europa nachgewiesen – eine interaktive Karte zeigt wo.

Die extrem stabilen Chemikalien, die natürlicherweise nicht vorkommen, können sich in der Umwelt anreichern. Im Rahmen des länderübergreifenden Rechercheprojekts „Forever Pollution Project“ wurden nun Daten aus ganz Europa gesammelt und in einer interaktiven Karte zusammengefasst. Dabei sind viele mit PFAS (gesprochen: Pifas) verunreinigte Orte etwa nach Einschätzung des deutschen Umweltbundesamtes noch unbekannt.

Einige PFAS finden unter anderem über Kläranlagen ihren Weg in Flüsse, Seen und Meere. Im vergangenen Jahr ergab eine Studie, dass PFAS selbst in den entlegensten Weltregionen im Regenwasser nachweisbar sind. „Mit der Aufnahme von PFAS aus verunreinigten Böden und Wasser in Pflanzen und der Anreicherung in Fischen werden diese Stoffe auch in die menschliche Nahrungskette aufgenommen“, so das deutsche Umweltbundesamt. Menschen können PFAS zudem über die Luft und Trinkwasser aufnehmen.

Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften – die Stoffe sind unter anderem sehr stabil und öl- wie auch wasserabweisend – werden sie breit verwendet. Sie finden sich in Alltagsgegenständen wie Anoraks, Pfannen und Kosmetik, sind aber auch Teil von Industrieprozessen und technischen Anwendungen.

Manche Stoffe schon verboten

Einige PFAS sind bereits weitgehend verboten, weil sie als gefährlich gelten. „Von den relativ wenigen gut untersuchten PFAS gelten die meisten als mittel- bis hochtoxisch, vor allem für die Entwicklung von Kindern“, schreibt die Europäische Umweltagentur (EEA).

Behörden mehrerer Länder streben ein weitgehend vollständiges Verbot der Stoffgruppe in der EU an. Dabei handelt es sich um eine Art Vorsichtsmaßnahme. Der Gedanke dabei: Wenn einige der Substanzen nachweislich schädlich sind, könnten es viele andere Vertreter der Stoffgruppe auch sein. Erfüllt der Behörden-Antrag alle Formalitäten, sollen am 22. März öffentliche Konsultationen starten. Dabei können sich beispielsweise Industrievertreter für Ausnahmen stark machen. Die Entscheidung trifft am Ende die Europäische Kommission gemeinsam mit den EU-Mitgliedsstaaten. Mit einem Entschluss wird 2025 gerechnet.