Uni Zürich legt Nebenbeschäftigungen offen

Professoren und Professorinnen haben oft nicht nur ihren Job an der Universität. Sie sind in vielen Fällen auch Mitglieder von Beratungsgremien, Aufsichtsräten oder Kommissionen. In der Schweiz beschreitet die Uni Zürich mit einem Transparenzregister nun neue Wege.

100 Millionen Franken, umgerechnet 93 Millionen Euro, hat die Universität Zürich 2012 von der Schweizer Bank UBS geschenkt bekommen - für fünf Professuren, eine Doktorandenschule und ein Zentrum für den Dialog mit der Gesellschaft. „Da wurden kritische Stimmen laut: Was passiert jetzt mit diesem Geld? Wo geht das hin, wer wird da finanziert?“ sagt Michael Hengartner, Rektor der Universität Zürich. Mit 25.000 Studierenden und 634 ordentlichen Professuren ist die Universität Zürich die größte Hochschule der Schweiz, größer auch als die international bekannte ETH Zürich.

Ö1 Sendungshinweis:

Über das Transparenzregister berichtet auch „Wissen Aktuell“ am 25.1.2017 um 13.55 Uhr.

Das Ergebnis der Diskussionen ist ein Transparenzregister, das seit 1. Jänner 2017 online ist und alle Funktionen von Professorinnen und Professoren außerhalb der Universität umfasst. Heute (25.1.) veröffentlicht wurde außerdem eine Liste der rund 30 Stiftungsprofessuren - mit genauen Angaben, wer bzw. welches Unternehmen wie viel für welchen Zeitraum bezahlt.

„Ob wir in einem Beratungsgremium sind für eine Behörde, ob wir Mitglieder sind einer Behörde, ob wir in einem Stiftungsrat, in einem Verwaltungsrat sitzen - das kann man alles einschauen. Diese Interaktion mit der Wirtschaft ist uns sehr wichtig und wir sind auch stolz darauf. Wir verstehen aber auch, dass man über diese Interaktionen etwas wissen möchte.“

Offenlegung im Gesetz festgeschrieben

Die Offenlegung basiert nicht auf Freiwilligkeit, sondern ist im Universitätsgesetz festgeschriebene Pflicht. Eine strenge Regelung mit hoher Verbindlichkeit sei auch seitens der Universität gewünscht gewesen, so Rektor Hengartner: „Wenn ich für Novartis ein Mandat habe und mich zu einem Medikament äußere, dann finde ich es auch richtig, dass die Menschen diese Beziehung kennen.“

Das heiße noch lange nicht, dass sich jemand nicht mehr neutral äußern kann, im Gegenteil, so der Rektor: „Das höchste Gut unserer Professorinnen und Professoren ist ihre Glaubwürdigkeit, und die werden sie nicht so leicht aufs Spiel setzen. Aber: Es ist auch das Recht der Öffentlichkeit, von dieser Verbindung zu wissen. Dann kann jeder und jede die Äußerung selber einschätzen.“ Die Pflicht zur Offenlegung gilt nicht für Dozenten und Lektorinnen.

Einkommen nicht ausgewiesen

Pro Professor bzw. Professorin der Universität Zürich scheinen im Schnitt zwei Funktionen außerhalb der Universität auf, rund die Hälfte hat gar keine Nebentätigkeit. Einzelne weisen deutlich mehr aus. Bei Michael Hengartner selbst werden acht Zusatzfunktionen als Person angezeigt und zehn in seiner Funktion als Rektor. Nicht ausgewiesen im Transparenzregister sind die Einkommen über diese Funktionen, sofern sie nicht ehrenamtlich sind.

„Da müsste man wieder eine rechtliche Grundlage haben, das sind natürlich wieder personenbezogene Daten“, so der Rektor. Derzeit gelten in Sachen Offenlegung für die Universität die gleichen Regeln wie für die Politik im Kanton Zürich - sollte die Politik die Transparenzregeln für sich verschärfen, würde das wohl auch die Universität Zürich tun, so Michael Hengartner. Für die ETH Zürich gilt das Gesetz zur Offenlegung übrigens nicht, weil es sich dabei um eine Regelung des Kantons handelt und die Eidgenössischen Technischen Hochschulen Einrichtungen des Bundes sind.

Mehr Transparenz nicht nur bei den Nebenjobs des Uni-Personals, sondern auch bei der Einwerbung von Stiftungsgeld und Spenden hat kürzlich Transparency International für Österreich eingefordert. Ein öffentliches Verzeichnis lehnen die österreichischen Universitäten aber bisher ab.

Elke Ziegler, science.ORF.at

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