Neue Beschränkungen, bekannte Reaktionen

Die von der Regierung geplante Neuregelung der Universitätsfinanzierung und des Hochschulzugangs sorgen für gewohnte Reaktionen. Rektoren und Professoren begrüßen die Änderungen, SPÖ und ÖH äußerten sich ablehnend.

Ab der neuen Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 kommen auf die Studenten mehrere Änderungen zu: In allen Bachelor- und Diplomstudien können die Unis als Voraussetzung für die Zulassung das Durchlaufen eines „Eignungs-Feedbacks“ vorsehen - etwa durch ein Motivationsschreiben oder ein Online-Assessment. Dieses darf zwar bewertet werden, für die Zulassung ist das Ergebnis aber nicht entscheidend.

Außerdem dürfen in Jus, Erziehungswissenschaften und Fremdsprachen die Studienplätze generell auf eine bestimmte Platzzahl beschränkt werden. Übersteigt die Zahl der Studienwerber diese Grenze, kann es eine Aufnahmeprüfung geben - analog zu den derzeitigen Beschränkungen in Architektur/Städteplanung, Biologie/Biochemie, Informatik, Wirtschaftswissenschaften, Pharmazie sowie Publizistik. In der Informatik wird dafür die Zahl der Studienplätze um 300 erhöht.

Neu: Standortbezogenen Beschränkungen

Ganz neu sind die geplanten rein standortbezogenen Beschränkungen: Diese sollen dann zum Tragen kommen, wenn ein Studium nur an einer bestimmten Uni überlaufen ist bzw. überlaufen zu werden droht. Voraussetzung dafür sind entweder unzumutbare Betreuungsverhältnisse durch Überschreiten einer bestimmten Betreuungsrelation („sanierend“) oder eine 50-prozentige Steigerung der Anzahl der Studienanfänger in den letzten beiden Studienjahren („präventiv“).

Änderungen gibt es auch bei der Verteilung der auf 11,07 Mrd. Euro (für 2019 bis 2021) ansteigenden Mittel: Für die Berechnung des Globalbudgets der Unis werden die Bereiche Forschung, Lehre und Infrastruktur/strategische Entwicklungen getrennt. Als Bezugsgröße für den Teilbetrag für Lehre soll künftig das prüfungsaktiv betriebene Studium dienen. Dieses liegt dann vor, wenn mindestens 16 ECTS-Punkte pro Studienjahr absolviert werden. Zum Vergleich: Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen wird.

Großer Schritt oder soziale Hürden?

Die Rektoren sehen in den Plänen einen „großen Schritt“. Die bisherige Regelung des Universitätszugangs in Österreich sei von einer vermeintlich hohen Freiheit, aber auch von hoher Beliebigkeit geprägt gewesen, so der stellvertretende Vorsitzende der Universitätenkonferenz (uniko), Oliver Vitouch. „Das ist ein Stück weit ein Eintreten in die europäische Normalität, von der man in Österreich nicht wahrhaben wollte, dass man sie braucht. Man hat sich bisher immer darüber hinweggeschwindelt.“

Anders die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH): „Die Einführung sozial selektiver Zugangsbeschränkungen kann niemals als faire Maßnahme durchgehen.“ Die ÖH will stattdessen mehr Mittel in die Steigerung der Qualitätssicherung investieren und etwa verpflichtende didaktische Fortbildungen für Lehrpersonal einführen.

Die SPÖ warnte vor einer Kürzung von bis zu 15.000 Studienplätzen und der Abschreckung von Jugendlichen aus sozial schwachen Schichten. Die NEOS stehen der neuen Uni-Finanzierung „vorsichtig positiv“ gegenüber, die Liste Pilz versteht zwar die Beschränkungen, warnt aber vor einer „Selektion nach der Geldbörse der Eltern“. Die Grünen kritisierten die „höheren Mauern für den Unizugang“.

science.ORF.at/APA

Mehr zum Thema