Kontroverse über Zulassung von Insektiziden

Die Umweltschutzorganisation Global 2000 hat Rechtsmittel gegen Notfallzulassungen von Insektiziden eingelegt. Die verantwortliche Behörde, das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES), wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Seit mittlerweile 14 Tagen liegen dem BAES die von Global 2000 eingebrachten Beschwerden vor. Es geht es um Saatgutbeizmittel mit den Wirkstoffen Imidacloprid, Clothianidin und Thiamthoxam. Stein des Anstoßes sind drei Notfallzulassungen für diese EU-weit verbotenen Neonicotinoide.

Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker bei Global 2000, ortet eine missbräuchliche Umgehung des europäischen Pestizidverbots. Sowie eine „Verschleppungstaktik“ der Behörde, die zulasten von Wildbienen, Hummeln und Schmetterlingen gehe. Schließlich laufe die Notfallzulassung mit Ende Mai aus und damit auch das eingebrachte Rechtsmittel.

BAES weist Vorwürfe zurück

„Das Bundesamt für Ernährungssicherheit blockiert bis heute eine gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Notfallzulassungen, da es die Zulassungsbescheide zurückhält und sich weigert, eine Begründung dafür zu liefern“, stellte auch Gregor Schamschula, Experte für Umweltrecht am Ökobüro, fest. Damit würde die Behörde eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Notfallzulassungen beim Bundesverwaltungsgericht verzögern, wenn nicht gar verhindern.

Das BAES wies die Vorwürfe in einer Aussendung zurück: „Vor Erteilung der Zulassung wurden ein Rechtsgutachten eines Europarechtsexperten und eine Stellungnahme der Europäischen Kommission sowie die Zustimmung der von der Gefahrensituation betroffenen Bundesländer eingeholt. Die Zulassung erfolgte unter strengen Auflagen. Begleitend wird ein Bienenmonitoring durchgeführt. Nach erfolgter Zulassung wurde die Entscheidung an die Europäische Kommission übermittelt und bis dato nicht beeinsprucht.“

science.ORF.at/APA

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