Besserer Schutz vor Pflanzenschädlingen

Die EU sagt Pflanzenschädlingen den Kampf an. Am Samstag tritt eine neue Verordnung in Kraft. Damit kommt es zu einem Importverbot von Hochrisikopflanzen und höheren Anforderungen bei der Einfuhr von Pflanzen aus Nicht-EU-Ländern. Dies gilt auch für Reisende.

In den vergangenen Jahren haben eingeschleppte Pflanzenschädlinge für verheerende Schäden in Europa gesorgt. Das Spektrum reicht vom Bakterium Xylella fastidiosa, das den Olivenanbau im Mittelmeerraum bedroht, über den Buchsbaumzünsler, der Gartenbesitzer zur Verzweiflung treibt, bis zum Feuerbrand oder Maiswurzelbohrer, ein Bakterium und ein Käfer, die massive Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen verursachen.

Maiswurzelbohrer

APA/AGES/PETER CATE

Maiswurzelbohrer

„Wenn Schädlinge einmal da sind, sind sie meist nicht mehr auszurotten. Sind sie bereits weit verbreitet, so kann ihre Bekämpfung sehr häufig den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln notwendig machen. Daher ist das Vorsorgeprinzip der EU-Verordnung sehr wichtig“, erklärt Robert Steffek vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES).

Bisher habe man häufig sehr spät reagiert - der Maiswurzelbohrer sei ein gutes Beispiel dafür. „Der war schon in halb Europa verbreitet, bevor man koordinierte Maßnahmen zur Eindämmung gesetzt hat, die letztlich zu spät und daher nicht erfolgreich waren“, so der Experte.

Einfuhrverbot für Risikopflanzen

Um das künftig zu verhindern, setzt die EU-Verordnung auf verschiedene Maßnahmen: So wurde für mehr als 30 Hochrisikopflanzen - von Akazie bis Ulme - ein Einfuhrverbot aus Nicht-EU-Staaten verhängt. Es handelt sich dabei um solche Pflanzen, die als Wirt für häufige Schädlinge dienen, die bei einer Einschleppung in die EU große wirtschaftliche oder ökologische Schäden verursachen würden.

„Ahornbäume sind beispielsweise ein typischer Einschleppungspfad für den Zitrusbockkäfer, der in Ostasien beheimatet ist und zahlreiche Laubgehölze, darunter Obstbäume, bedroht“, so Steffek. Auch Oleander steht auf der Verbotsliste, wird doch vermutet, dass mit dieser Zierpflanze das Bakterium Xylella fastidiosa nach Südeuropa gelangt.

Oliven am Zweig

THOMAS COEX / AFP

Xylella fastidiosa befällt derzeit vor allem in Süditalien Olivenbäume

Neu sind auch strengere Kontrollen bei der Einfuhr von Pflanzen. Die Verordnung verpflichtet alle Importeure, alle Einfuhren von Pflanzen und pflanzlichen Produkten aus Drittstaaten in die EU-Datenbank TRACES zur Kontrolle anzumelden. „Damit wird eine Datengrundlage geschaffen, um künftig das Risiko für die Einschleppung von Schädlingen viel besser bewerten zu können“, sagt Steffek. Zudem muss sich jeder Pflanzenhändler in Europa registrieren, und jede Pflanze braucht einen Pflanzenpass, der eine bessere Rückverfolgbarkeit gewährleisten soll.

Regeln für Privatpersonen

Die strengeren Regelungen gelten auch für alle Privatpersonen. „Wenn man aus dem Urlaub Pflanzen oder pflanzliche Produkte, wie z.B. einen Blumenstrauß, mit in die EU mitnehmen will, benötigt man dafür nun ein Pflanzengesundheitszeugnis. Das ist eine Bestätigung der Behörden im Drittstaat, dass die Ware in Ordnung ist. Hat man dieses Zeugnis nicht, wird die Ware bei Zollkontrollen abgenommen“, erklärte Steffek.

Amerikanische Rebzikade

APA/AGES/ANDREAS KAHRER

Amerikanische Rebzikade

Weil der Schädlings-Fokus der EU-Mitgliedsländer bisher sehr unterschiedlich war, hat man sich für die Verordnung auf eine Neueinstufung der sogenannten Quarantäneschädlinge geeinigt. So gibt es nun eine Liste von 20 „prioritären Schädlingen“. Diese stellen die größten Risiken dar und auf diese Arten müssen nun alle EU-Staaten den Schwerpunkt legen, also etwa eine verpflichtende Überwachung oder die Ausarbeitung von Notfallplänen.

Liste „Neuer Schädlinge“

Dem Vorsorgeprinzip folgend wurde unter dem Stichwort „emerging risks“ eine Liste „Neuer Schädlinge“ erstellt: Als Beispiel nennt Steffek den Amerikanischen Kartoffelblattsauger, der in Nordamerika ein großes Problem darstellt. In Europa tritt dieser Schädling noch nicht auf, nach Neuseeland wurde er aber bereits eingeschleppt - und zwar mit Rispentomaten. „Diese sind bis vor kurzem noch ohne irgendwelche Kontrollen nach Europa importiert worden. Auf Basis einer Risikobewertung hat man nun beschlossen, auch Tomaten streng zu kontrollieren, bevor der Schädling überhaupt nach Europa kommt“, so der Experte.

Buchsbaumzünsler

APA/AGES/ANDREAS KAHRER

Buchsbaumzünsler

Sollte der Kartoffelblattsauger aber tatsächlich einmal bei einer Kontrolle auftauchen, kommt einer österreichischen Einrichtung eine Schlüsselrolle zu: Die AGES ist seit August dieses Jahres „Europäisches Referenzlabor für Pflanzengesundheit“. Solche Referenzlaboratorien, wie es sie im Tiergesundheitsbereich in Europa schon länger gibt, wurden von der EU-Kommission für fünf Pflanzenschädlingskategorien ernannt. Die AGES ist gemeinsam mit ihrer französischen Schwesterorganisation ANSES für den großen Bereich der „Insekten und Milben“ zuständig.

„Ziel des Europäischen Referenzlabors ist, die Diagnose der Nationalen Referenzlaboratorien in den Mitgliedsstaaten zu verbessern und auf ein einheitliches Niveau zu bringen. Die nationalen Einrichtungen werden bei der Auswahl der Methoden und Reagenzien unterstützt, aber auch mittels Blindproben geprüft“, erklärt Helga Reisenzein vom AGES-Institut für Nachhaltige Pflanzenproduktion, wo sie mit ihrem Team zuständig für das Nationale und Europäische Referenzlabor für Pflanzengesundheit ist. Letzteres ist auch eine Schnittstelle zur EU-Kommission, zum Beispiel bei einem Ausbruch eines Pflanzenschädlings in einem Mitgliedstaat. In diesem Fall stellen die Experten des Labors der Kommission ihre Expertise zur Verfügung und sie unterstützen den Mitgliedstaat bei der Diagnose. Das Labor ist auf europäischer Ebene auch letzte Instanz, wenn es etwa um die Frage geht, ob in einer Probe ein bestimmter Schädling enthalten ist.

science.ORF.at/APA

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