Drittes Geschlecht nun in Hochschulstatistik

Ab 1. Jänner muss an den Hochschulen eine dritte Geschlechtsoption erhoben werden. Die Möglichkeiten: „M“ für männlich, „W“ für weiblich und „X“ für „divers und alle anderen Bezeichnungen des Geschlechts, die weder unter M noch W fallen“.

Hintergrund der neuen Bestimmung in der Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) aus dem Vorjahr. Dieses hält fest, dass Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister (ZRP) und in Urkunden haben.

Welches Geschlecht die Universitäten, Fachhochschulen bzw. Pädagogischen Hochschulen dabei in ihren Statistiken eintragen, ist von den Studenten aber zu belegen. Dieses ist „aus den vorgelegten in- oder ausländischen Personenstandsurkunden, Reisepässen oder Personalausweisen zu übernehmen“, heißt es in der Verordnung.

Diese Neuregelung hat etwa die Universität Wien zum Anlass genommen, eine Leitlinie zum geschlechterinklusiven Sprachgebrauch zu veröffentlichen. In der Administration der Uni seien „Formulierungen zu wählen, die respektieren, dass manche Menschen weder ‚weiblich‘ noch ‚männlich‘ sind, und die die Gleichstellung sprachlich zum Ausdruck bringen“.

Geschlechterinklusive Sprache

Welche Form der geschlechterinklusiven Sprache verwendet werden soll, wird aber nicht vorgeschrieben. „Empfohlen wird allerdings der Gender-Stern (Asterisk, ‚Leser*innen‘)“. Grundsatz des geschlechterinklusiven Formulierens sei, dass „alle Geschlechter genannt werden, die gemeint sind. In manchen Fällen können der Einfachheit halber auch geschlechtsneutrale Bezeichnungen (z. B. Lesende) gewählt werden.“ Möglich seien auch Varianten wie der Schrägstrich („Leser/innen“), der Unterstrich „Leser_innen“ oder der Apostroph („Leser’innen“).

„Nicht ausreichend ist es, am Beginn oder am Schluss eines Textes darauf hinzuweisen, dass die männliche Form verwendet wird, Frauen aber mitgemeint seien“, heißt es in der Leitlinie. Ebensowenig seien binäre Formulierungen wie das Binnen-I oder die Doppelform („Leserinnen und Leser“) ausreichend.

Nicht betroffen ist die persönliche Kommunikation. Websites und Dokumente der Universität Wien werden aber sukzessive angepasst. Gestrichen werden etwa auch nicht unbedingt nötige Geschlechtsangaben - etwa bei Postaussendungen das „Frau“ oder „Herr“.

Einen Sonderfall bilden die Verleihungsbescheide akademischer Grade: Nach den derzeit geltenden Bestimmungen sind viele akademische Grade in einer männlichen und weiblichen Form definiert (z. B. „Magister/Magistra“). Allerdings soll Personen mit einer anderen Geschlechtsoption als „männlich“ oder „weiblich“ die Wahlmöglichkeit eingeräumt werden, den akademischen Grad in männlicher oder in weiblicher Form verliehen zu bekommen.

science.ORF.at/APA

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