Spritze mit Tropfen an der Nadel
APA/dpa/Karl-Josef Hildenbrand
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Coronavirus

Teillockerungen für Geimpfte denkbar

Aktuell sind 334.230 Impfungen erfasst. Je mehr dazu kommen, desto eher sind teilweise Lockerungen für Geimpfte denkbar, heißt es in einer Stellungnahme der Bioethikkommission.

Kann oder muss es für Geimpfte Ausnahmen von der Maskenpflicht bis hin zu den Kontaktbeschränkungen geben? Während der Deutsche Ethikrat soeben eine Lockerung der Corona-Maßnahmen für Geimpfte abgelehnt hat, sieht das die österreichische Bioethikkommission etwas lockerer, erklärt Christiane Druml – Juristin und Vorsitzende der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt, die die Bundesregierung berät. „Der Deutsche Ethikrat sieht das wesentlich rigider in dieser Hinsicht, dass er sagt, dass auch so eine Teilrücknahme als ungerecht empfunden werden würde. Aber wir sind eher von der Praktikabilität der Situation ausgegangen.“ So spricht sich die Bioethikkommission in einer Stellungnahme für teilweise Lockerungen für Geimpfte aus.

Beispielsweise sei es durchaus denkbar, so Druml, dass in Altersheimen, wo viele geimpft sind, die Maßnahmen für Geimpfte teilweise gelockert werden. Sodass gemeinsame Abendessen und Feiern wieder möglich sind. „Bei den Altersheimen oder anderen sozusagen geschlossenen Systemen kann man sicher schrittweise vorgehen, dass man mehr Freiheit zulässt, je mehr Menschen dort geimpft sind.“

Konzerte mit Impfpass

In Zukunft sei auch eine Zugangserleichterung für Geimpfte zu Konzerten und anderen geschlossenen Veranstaltungen denkbar. „Also ich könnte mir vorstellen, wenn man zu einer größeren Konzertveranstaltung geht, wenn man vielleicht auf einen Ball gehen möchte, dass man da entweder einen Impfpass zeigt oder einen gültigen Test zeigt, so wie es jetzt auch für den Frisörbesuch vorgeschrieben ist.“

Keine Ausnahmen kann es aber bei Maßnahmen wie Maskenpflicht und Abstand halten im öffentlichen Raum wie in Straßenbahnen, Bussen oder Supermärkten geben. Einerseits, weil es nur mit immensem Aufwand kontrolliert werden könnte. Und andererseits, „weil die Leute auch nicht demoralisiert werden sollen, weil sie ja nicht wissen, ist derjenige, der jetzt in der U-Bahn ohne Maske mir gegenübersitzt einer, der geimpft ist, und daher eine sozusagen sichere Person oder ist das einer, der sich weigert eine Maske zu tragen, sodass ich mich wieder mehr schützen muss.“

Mutanten können Ausnahmen beschränken

Wie sehr Freiheitsbeschränkungen und Maßnahmen für Geimpfte zurückgenommen werden können, hängt aber letztlich auch davon ab, wie viele Menschen insgesamt geimpft sind. Aktuell könne deshalb nur sehr beschränkt über Ausnahmeregelungen im Kleinen nachgedacht werden.

„Auch deshalb, weil wir natürlich nicht wissen, in wie weit die einzelnen Mutationen des Virus eine so gute Wirksamkeit bei den Impfstoffen ermöglichen, wie wir sie bisher durch die Zulassung gesehen haben“, ergänzt Christiane Druml. Immerhin sei ein „sehr hoher Impfschutz“ Voraussetzung, um über Teilausnahmen von Beschränkungen zu diskutieren, heißt es eingangs in der Stellungnahme der Bioethikkommission.