Drei Würfel, auf dem einen ein Männer-, auf dem anderen ein Frauenzeichen, dazwischen einer mit einem Istgleich- und einem Istnichtgleich-Zeichen
Getty Images/iStockphoto/ronstik
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Universität Wien

Student geht gegen gendergerechte Sprache vor

Ein Dolmetschstudent geht gegen eine angebliche Vorgabe zur Verwendung gendergerechter Sprache bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen an der Universität Wien vor.

Mit einem Feststellungsantrag will er vom zuständigen Studienpräses die Klarstellung, dass er in wissenschaftlichen Arbeiten und Prüfungen ohne schlechtere Benotung das generische Maskulinum verwenden darf. An der Uni verweist man darauf, dass es dafür gar keine generelle Regel gibt bzw. auf fachliche Gründe.

Besteht auf generischem Maskulinum

Als generisches Maskulinum wird die Verwendung der männlichen Form unabhängig vom Geschlecht der beschriebenen Personen bezeichnet – etwa „alle Studenten gehen an die Universität“ (wobei sowohl männliche als auch weibliche Personen gemeint sind). Der Student der Transkulturellen Kommunikation (z.B. Dolmetschen, Übersetzen, Anm.) am Zentrum für Translationswissenschaft der Uni will klargestellt haben, dass „kein Organ der Universität Wien befugt ist, Studierende zur Verwendung einer ‚gendergerechten Sprache‘ – was immer das auch heißen mag – zu verpflichten“.

Eine konkrete Bestimmung oder Textpassage in Uni-Bestimmungen wird in dem von Anwalt Gerald Ganzer eingebrachten Feststellungsantrag nicht genannt. Vielmehr wird darauf verwiesen, dass der Student „ständig mit Lehrveranstaltungsleitern und Prüfern konfrontiert“ sei, die die Verwendung des generischen Maskulinums verbieten und die Verwendung einer gendergerechten Sprache bindend vorschrieben – andernfalls gebe es Punkteabzüge. Dabei würde auch auf Richtlinien und Leitfäden zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch verwiesen.

Verknüpfung mit Noten muss „begründbar sein“

An der Uni Wien verweist man auf APA-Anfrage darauf, dass man sich zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch bekenne – in eigenen Schreiben verwende man diesen auch. Der dabei herangezogene Leitfaden „Geschlechtergerechte Sprache“ stelle aber „keine Vorgabe für das Formulieren in Lehrveranstaltungen und Prüfungen/schriftlichen Arbeiten dar“.

Lehrende könnten „im Rahmen ihrer akademischen Expertise entscheiden, ob und – wenn ja – in welcher Form sie geschlechtergerechte Sprache verwenden bzw. vorgeben“. Die Universität mache hier keine Vorgaben. „Lehrende können aus fachlichen Gründen und mit Blick auf die Lehr- und Lernziele verlangen, geschlechtergerechte Sprache zu verwenden“, heißt es weiter – falls sich dies auf die Noten auswirken soll, müsse dies „mit den Inhalten bzw. den Lehr-, Lernzielen der jeweiligen Lehrveranstaltung begründbar sein.“

Keine generelle Verpflichtung

Darauf beruft sich auch der Studienprogrammleiter am Zentrum für Translationswissenschaften, Klaus Kaindl. Eine generelle Verpflichtung zur Verwendung gendergerechter Sprache gebe es nicht und auch keine schlechtere Benotung für jene, die sich nicht an die Leitlinie halten, so Kaindl im Online-„Standard“.

Es könne allerdings aus fachlichen Gründen vorkommen, dass in einzelnen Lehrveranstaltungen Texte zu Übungszwecken gendergerecht übersetzt werden müssen – dann sei dies auch notenrelevant. Schließlich gebe es auch in der Praxis Aufträge, bei denen dies vom Dolmetsch gewünscht wird.