Hörsaal: Junge Frau hält Vortrag vor Publikum
Matej Kastelic/Adobe Stock
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Universität

Studienbeihilfe wird erhöht und reformiert

Die Studienbeihilfe wird ab September um 8,5 bis zwölf Prozent erhöht. Das kündigte Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) bei einer Pressekonferenz am Dienstag an. Außerdem wird die Altersgrenze für den Bezug um drei Jahre auf 33 bzw. 38 Jahre erhöht und die Berechnungsweise reformiert.

Erleichterungen gibt es für Berufstätige („Selbsterhalter“), außerdem steigen die Einkommensgrenzen für den Bezug und die Studienförderung wird von der Familienbeihilfe entkoppelt.

Berechnung soll einfacher werden

Die Höchstbeihilfe liegt künftig bei 923 Euro pro Monat und damit etwas niedriger als die Mindestsicherung (978 Euro). Studierende dürfen aber vergleichsweise mehr dazuverdienen, ohne eine Kürzung der Förderung zu riskieren (15.000 Euro/Jahr).

Einfacher soll die Berechnung der Beihilfe werden. Bisher wurde dafür von einer fiktiven Höchstbeihilfe ausgegangen, von der je nach Vorliegen bestimmter Umstände Geld abgezogen wurde. Künftig wird von einem Grundbetrag von 335 Euro ausgegangen, zu dem bestimmte Zuschläge dazugerechnet werden.

Die jeweiligen Kriterien ändern sich nicht (z.B. eigener Wohnsitz, höherer Beitrag für Studierende ab 24 bzw. 27, Zuschlag für Kinder). Unverändert bleiben auch die Anspruchsvoraussetzungen wie soziale Förderungswürdigkeit (abgesehen von der höheren Einkommensgrenze), Studienerfolg (Erbringung einer bestimmten Studienleistung, maximal zwei Studienwechsel) und maximale Studiendauer (Regelstudienzeit plus ein Semester).

Durchschnittlich 510 Euro im Monat

Zuletzt war die Höchststudienbeihilfe 2017 nach zehn Jahren Pause um 18 Prozent erhöht worden. Derzeit beträgt die durchschnittliche Studienförderung 510 Euro im Monat, insgesamt beziehen etwa 46.400 Studierende eine Beihilfe. 2021 wurden für die Studienförderung 281 Mio. Euro aufgewendet, für heuer steigt dieser Betrag durch die Reform um 22 Mio. Euro, für 2023 um 68 Mio. Euro.

Polaschek sprach von einem „gemeinsamen Kraftakt“ der Regierungsparteien und verwies auf weitere bereits in Kraft befindliche Verbesserungen für Studierende wie etwa die Erhöhung der Zuverdienstgrenze 2020 und den Corona-Bonus für Beihilfenbezieher.

Pandemie verstärkte Wunsch nach Umorientierung

Grünen-Wissenschaftssprecherin Eva Blimlinger bezeichnete die Reform als größte Maßnahme im Bereich der Studienförderung der vergangenen 30 Jahre. Besonders wichtig waren für sie die Maßnahmen für die Selbsterhalterinnen und Selbsterhalter (Personen, die sich vor Studienbeginn schon längere Zeit durch eigene Berufstätigkeit „selbst erhalten“ haben, Anm.).

In der Pandemie habe man viele Anfragen von Personen bekommen, die gerne noch einmal ein Studium beginnen wollten, weil sie ihren Job verloren haben oder sich neu orientieren wollten. Diese würden vor allem in Bereiche wie Pflege oder IT streben, die am Arbeitsmarkt gebraucht werden.

Eva Blimlinger (Grüne), Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) sowie Nico Marchetti (ÖVP) am Dienstag, 26. April 2022, während einer Pressekonferenz zur Studienförderung im Bildungsministerium in Wien.
APA/TOBIAS STEINMAURER
Eva Blimlinger (Grüne), Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) sowie Nico Marchetti (ÖVP) bei Pressekonferenz zur Studienförderung im Bildungsministerium in Wien.

Deckt Inflation nicht ganz ab

Die Erhöhung deckt die seit der letzten Erhöhung im September 2017 entstandene Teuerung nicht ganz ab. Die Inflation stieg seit damals um rund 13 Prozent und wird bis September noch weiter anwachsen.

Am stärksten von der Erhöhung profitieren Studierende unter 24 Jahren (plus zwölf Prozent). Studierende über 24 Jahre bzw. Selbsterhalter unter 27 Jahren kommen auf ein Plus von 8,5 Prozent.

ÖH: „Schritt in richtige Richtung“

Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) bezeichnete die Maßnahmen in einer Aussendung als „Schritt in die richtige Richtung“ – für die Bekämpfung von Studierendenarmut sei dies aber zu wenig. „Ja, die Höhe der Beihilfe ist angehoben worden“, so ÖH-Vorsitzende Keya Baier. „Aber zum Leben reicht es einfach trotzdem bei weitem nicht aus. Zusätzlich wurde auf unsere Forderung, eine automatische Valorisierung in dem Gesetz zu verankern, nicht eingegangen.“

Für SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl ist die Erhöhung nur ein „Tropfen auf dem heißen Stein“. Damit werde weder die aktuelle Teuerung abgegolten noch die künftige. Ihr NEOS-Pendant Martina Künsberg Sarre begrüßte zwar die Novellierung der Studienförderung, hätte sich aber im Vorfeld Gespräche dazu gewünscht. Die Änderungen müsse man sich noch im Detail ansehen.